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Die Heimkosten

Die Kosten und Leistungen der einzelnen Heime sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich ist daher empfehlenswert.

Bestandteile der Heimkosten:

  • Pflegekosten abzüglich Leistungen der Pflegekasse
    Bei vollstationärer Heimpflege betragen die Zuschüsse der Pflegekasse gegenwärtig monatlich maximal:
    Pflegestufe I : 1.023 €
    Pflegestufe II : 1.279 €
    Pflegestufe III : neu 1.510 € 
    In besonderen Härtefällen (z. B. Apalliker, schwere Demenz) können bis 1.750 € gezahlt werden.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung – Hotelkosten
  • Investitionskosten
  • Zusatzleistungen (Extras wie zum Beispiel: Reinigung der Kleidung, Nähservice, Bargeldverwaltung, Friseur u. ä.)
  • Kosten der Ausbildung der Berufsgruppen, der Altenpfleger/innen und Altenpflegehelfer/innen

Die Bestandteile der Heimkosten Punkt 2 bis 5 sind in voller Höhe durch den Bewohner zu tragen. Sollten diese Ausgaben ( ausgenommen sind Zusatzleistungen) die monatlichen Einnahmen (Rente usw.) übersteigen, muss bei dem Träger der Sozialhilfe der nicht finanzierbare Anteil der Heimkosten beantragt werden.
Dabei wird das Einkommen der Angehörigen 1. Grades mitgeprüft und diese gegebenenfalls an den Kosten beteiligt.
Das gesamte Vermögen des Bewohners ( Barvermögen, Immobilien usw.), bis auf einen Betrag von 2.301 € wird zur Begleichung der Kosten herangezogen.