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Der Weg bis zur Heimaufnahme

Trotz Unterstützung durch Verwandte, Pflege- und Hilfsdienste und teilstationäre Einrichtungen wie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege kann die Situation eintreten, dass Sie z.B. durch Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Haushalt zu führen. Dann gilt es für Sie den richtigen Heimplatz zu finden.

Voraussetzung für die Heimaufnahme ist unter anderem die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst. Den erforderlichen Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse, diese können Sie auch bei Ihrem Hausarzt erfragen.

Die Pflegekassen bezuschussen gegenwärtig die Pflege, die medizinische Behandlung und die soziale Betreuung. Bei vollstationärer Heimpflege betragen die Zuschüsse monatlich maximal:

  • ab 01.07.2008 Pflegestufe   I : 1.023 €
  • ab 01.07.2008 Pflegestufe  II : 1.279 €
  • ab 01.07.2008 Pflegestufe III : 1.470 €
  • ab 01.01.2010 Pflegestufe III : 1.510 €
  • ab 01.01.2012 Pflegestufe III : 1.550 €

In besonderen Härtefällen (z.B. Apalliker, schwere Demenz) können bis 2.400 € gezahlt werden.

Auch wenn von der Pflegekasse keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, ist die Aufnahme in ein Altenpflegeheim grundsätzlich möglich. Bei Einstufung in die Stufe 0 ohne pflegerischen Bedarf erfolgt keine Bezuschussung durch die Pflegekasse, die Kosten wären dann durch den Bewohner selbst zu tragen.