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Für die Durchsetzung des Heimgesetzes ist die Heimaufsicht verantwortlich.
Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.
Wenn Sie Probleme in Ihrem Heim oder bei der Suche eines Heimes haben, dann können Sie sich vertrauensvoll an die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamt, Abteilung VI - Versorgung und Integration - wenden.
Sollten in einem Heim Mängel festgestellt werden, so wird die Heimaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde tätig.
Im Rahmen ihres Überwachungsauftrages führt die Behörde regelmäßig Kontrollen in den einzelnen Heimen durch.
Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben der Heimaufsicht ist das
Heimgesetz (HeimG).