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Versorgung ehemaliger Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistender
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt die Versorgung beschädigter Soldaten und deren Hinterbliebene.
Soldaten erhalten nach Beendigung ihres Wehrdienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Wehrbeschädigung Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG).
Entsprechende Anträge sind an das Landesverwaltungsamt, Abteilung VI - Versorgung und Integration - zu richten.