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Versorgung von Opfern des SED-Regimes nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
und dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Wer in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig zu einem Freiheitsentzug verurteilt oder Opfer einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung wurde und in Folge des Freiheitsentzuges bzw. der Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG).
Versorgung kann auch an die Hinterbliebenen gewährt werden.
Entsprechende Anträge sind an das Landesverwaltungsamt
Postanschrift:
PF 10 01 41
98490 Suhl
Besucheranschrift:
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
zu richten.
Zum Nachweis der Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis ist eine Rehabilitierungsentscheidung des zuständigen Gerichts bzw. der zuständigen Rehabilitierungsbehörde vorzulegen.