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Grundlage für die Versorgung von Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene aus dem 1. und 2. Weltkrieg bildet das Bundesversorgungsgesetz (BVG). Durch die Leistungen nach dem BVG soll ein Ausgleich für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer durch eine Kriegseinwirkung erlittenen gesundheitlichen Schädigung erreicht werden.
Die Versorgung umfasst Rentenleistungen, Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.