Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

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Impfgeschädigte

Versorgung von Impfgeschädigten

Die Versorgungsverwaltung ist im Rahmen der Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zuständig für die Versorgung bei Impfschäden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der Prophylaxe.

Wer gemäß § 60 Abs. 1 IfSG durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe die
 

  • von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
  • auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
  • gesetzlich vorgeschrieben war,
  • auf Grund der Verordnung zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag  Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).

Der Antrag auf Versorgung ist beim Landesverwaltungsamt Abteilung VI -Versorgung und Integration - Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl zu stellen.