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Leistungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz
Frauen, die in der ehemaligen DDR im Zeitraum 1978/79 eine Anti-D-Immunprophylaxe erhalten haben und in deren Folge mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert worden sind sowie Kontaktpersonen dieser Frauen erhalten auf Antrag Heil- und Krankenbehandlung und/oder finanzielle Hilfen.
Die finanziellen Hilfen werden als Einmalleistung und durch monatliche Renten erbracht. Die Höhe bemisst sich nach der Schwere der jeweilig vorliegenden HCV-Infektion.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hinterbliebene dieses Personenkreises finanzielle Leistungen erhalten.