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Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Von der Antragstellung hängt der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen ab, daher empfiehlt es sich, den Antrag unverzüglich zu stellen. Der Antrag ist an das Landesverwaltungsamt, Abteilung VI - Versorgung und Integration - Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl - zu richten. Das kann zunächst auch formlos geschehen. Über den Umfang der Leistungen, den weiteren Verfahrensablauf sowie die speziellen Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie dort weitere Auskunft.