Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

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Soziale Entschädigung

Das Wesen des Sozialen Entschädigungsrechts ergibt sich aus den Grundsätzen des Sozialrechts.
Danach besteht bei erlittenen Gesundheitsschäden für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft aus bestimmten Gründen (z. B. Abgeltung eines besonderen Opfers) nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, ein Recht auf

  • die notwendigen Maßnahmen zur Gesunderhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und
  • angemessene wirtschaftliche Versorgung, auch für Hinterbliebene eines Beschädigten.

Nach diesem Grundsatz werden im Rahmen von zahlreichen Sondergesetzen Leistungen durch die Abteilung VI - Versorgung und Integration - des Landesverwaltungsamtes gewährt.