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Wasserwirtschaft
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt die Aufgaben der Oberen Wasserbehörde gemäß § 105 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) wahr.
Das Referat 440 Wasserwirtschaft ist in zwei Sachgebiete und eine Projektgruppe
- Sachgebiet "Zulassungen, Überschwemmungsgebiete, Stauanlagenaufsicht"
- Sachgebiet "Wasserschutzgebiete, Grundwasser, Träger öffentlicher Belange (TÖB)"
- Projektgruppe "Durchgängigkeit, Wasserkraftanlagen"
untergliedert.
Darüber hinaus hat das Referat (zusammen mit dem Referat 450 Abwasser) die Fachaufsicht über die unteren Wasserbehörden.
Aufgaben im Sachgebiet Zulassungen/Überschwemmungsgebiete/Stauanlagenaufsicht:
- Planfeststellungen/Plangenehmigungen für Gewässerausbau an Gewässern 1. Ordnung (Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen) und zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung von Talsperren nach Anlage 5 zu § 67 Abs. 5 ThürWG,
- Genehmigung von baulichen Veränderungen an Stauanlagen im Sinne von § 67 Abs. 5 ThürWG,
- Vorläufige Sicherung, Feststellung und Aufhebung von Überschwemmungsgebieten an Gewässern I. und II. Ordnung,
- Ausnahmsweise Zulassung von neuen Baugebieten in Überschwemmungsebieten,
- Genehmigung für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern I. Ordnung, Genehmigungen für landeseigene Deiche und Erteilung der Zustimmung zur Übertragung der Unterhaltungslast auf Dritte an Gewässern I. Ordnung, Entscheidungen für Anlagen im Sinne von § 67 Abs. 4 Satz 3 ThürWG,
- Stellungnahmen in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren von Landes- und Bundesbehörden (insbesondere zum Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, Eisenbahnen etc.),
- Feststellung des Inhalts und Umfangs alter Rechte und Befugnisse für Wasserkraftanlagen (außer Schwerpunktgewässer Durchgängigkeit) und Talsperren,
- Überwachung der Stauanlagen nach § 42 Thüringer Wassergesetz entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) (u.a. DIN 19700 und ThürTAStau) in Verbindung mit der Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
- Stellungnahmen in allen wasserrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren an Stauanlagen und Erstellung der Jahressicherheitsberichte der Stauanlagen.
2012 wurden im Sachgebiet Zulassungen/Überschwemmungsgebiete/Stauanlagenaufsicht u. a. 24 Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren für Gewässerausbau (u.a. Hochwasserschutz Harras, Rückbau Talsperre Möckern, Naturerlebnispark Flößrasen Bad Salzungen, Renaturierungsmaßnahme zur Aufwertung der Auenstruktur an der Gera in Erfurt) und 90 Genehmigungsverfahren für die Errichtung von baulichen Anlagen an Gewässern bzw. zur Genehmigung an landeseigenen Deichen an Gewässern I. Ordnung abgeschlossen.
Für 30 km Fließgewässer sowie für zwei große Talsperren (Bleiloch, Zeulenroda) wurden die Überschwemmungsbiete durch Rechtsverordnungen ausgewiesen. Für weitere 17 km Fließgewässer wurden die Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert.
In Verwaltungsverfahren anderer Behörden, insbesondere Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren oberer und oberster Landesbehörden, wurden 167 wasserrechtliche Stellungnahmen abgegeben.
Weiterhin wurden 110 Anfragen von Bürgern und Unternehmen beantwortet.
An Talsperren (TS), Hochwasserrückhaltebecken (HRB) und Pumpspeicherbecken wurden 283 behördliche Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Aufgaben der Stauanlagenaufsicht durchgeführt. Zur Beseitigung von Gefahren die von den Stauanlagen für das Wohl der Allgemeinheit ausgehen wurden bisher 6 Anordnungen erlassen und sonstige Organisatorische Maßnahmen getroffen.
An 26 Stauanlagen wurden Anordnungen zur Stauzielbegrenzung getroffen. Ursachen hierfür waren Baumaßnahmen oder Schäden an den Betriebseinrichtungen, am Absperrbauwerk bzw. unzureichende Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit.
Neben dem Rückbau der Talsperre Möckern wurden u.a. die Umsetzung der Gefahrenabwehranordnungen an der Talsperre Schönbrunn und Noßbach und dem Hochwasserrückhaltebecken Grimmelshausen sowie die Sanierung der Talsperre Zoppoten überwacht.
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TS Noßbach, Herstellung der zusätzlichen Hochwasserentlastungsanlage

Aufgaben im Sachgebiet Wasserschutzgebiete, Grundwasser, TÖB:
- Festsetzung von Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung und von Trinkwasser-Talsperren
- Aufhebung von Trinkwasserschutzzonen für Wassergewinnungsanlagen, die nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden
- Festsetzung von Heilquellenschutzgebieten
- Überprüfung der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete und Übertragung auf aktuelles Kartenmaterial
- Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes des Bundes
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für die Herstellung von Gewässern, die durch die Freilegung von Grundwasser erfolgt
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Wasserversorgungsfernleitungen
- Entscheidungen zu Gewässerbenutzungen an Trinkwassertalsperren
- Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Belange in Bauleitplan-, Raumordnungs-, Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren, in naturschutz-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Verfahren, in Zulassungsverfahren nach dem Bundesberggesetz und Verfahren nach dem Gentechnikgesetz
- Herausgabe der Arbeitshilfe Geothermie
In Thüringen gibt es 1089 Wasser- und Heilquellenschutzgebiete zum Schutz von rund 2200 Trinkwasserfassungen und Heilquellen. Die für den Trinkwasserschutz beanspruchte Schutzgebietsfläche beträgt insgesamt ca. 19,2 % der Landesfläche.
Schutzzonen I 0,1 % der Landesfläche
Schutzzonen II 3,0 % der Landesfläche
Schutzzonen III 16,1 % der Landesfläche
81,2 % der Flächen sind mittels in bundesdeutsches Recht übergeleiteter Schutzgebietsbeschlüsse und neu erlassene Wasserschutzgebietsverordnungen, wie z. B. durch die Wasserschutzgebietsverordnung für die Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte, geschützt.
Für die Erfurter Wassergewinnungsanlagen, die Ohratalsperre, die Bremenquelle und weitere Wassergewinnungsanlagen wurden Neufestsetzungsverfahren eröffnet und fortgeführt.
Im Jahr 2012 wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung bestehender Wasserschutzgebiete 13 Verfahren zur Aufhebung von nicht mehr erforderlichen Wasserschutzgebieten für 51 Wasserfassungen abgeschlossen. Insbesondere wurde das Wasserschutzgebiet für das Talsperrensystem Weida-Zeulenroda-Lössau aufgehoben, da die bisher aus diesem Talsperrensystem erfolgte Wasserversorgung im Jahr 2012 von der Talsperre Leibis/Lichte übernommen wurde.
Insgesamt wurden seit 1990 in 1215 Aufhebungsverfahren Wasserschutzgebiete für 3243 nicht mehr benötigte Wasserfassungen aufgehoben und damit Bürger und Unternehmen und Kommunen von entbehrlichen Nutzungsbeschränkungen entlastet.
In der Stadt Gera wurden im Jahr 2012 weitere Brunnen für die Sicherung der Trinkwasserversorgung im Krisenfall gemäß den Anforderungen des Wassersicherstellungsgesetzes eingerichtet. Für die Stadt Weimar wurden von der Oberen Wasserbehörde Mittel zur Umsetzung der geprüften und bestätigten Planung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beantragt.
Im Jahre 2012 ergingen 301 Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange insbesondere zu Bauleitplänen.

Aufgaben der Projektgruppe Durchgängigkeit, Wasserkraftanlagen
- Herstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen und Wasserkraftanlagen in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
- Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, Genehmigungsverfahren / Vollstreckungsmaßnahmen für die Herstellung der Durchgängigkeit an Querbauwerken in Gewässern I. Ordnung
- Feststellung des Inhalts und Umfangs alter Rechte und Befugnisse für Benutzungen an Querbauwerken nach § 9 WHG an Gewässern I. und II. Ordnung
- Erlass von Anordnung für Maßnahmen nach §§ 33, 34, 35 WHG (Erhalt der Mindestwasserführung, Herstellung der Durchgängigkeit von Querbauwerken an Gewässern I. Ordnung und zum Fischschutz bei der Wasserkraftnutzung)
- Planung und konzeptionelle Vorbereitung der Durchgängigkeitsmaßnahmen des 2. Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie von 2016 bis 2021 (Erfassung des Bestandes der vorhandenen Zulassungen, Ermittlung von Maßnahmeträgern verbunden mit Archivrecherche an Querbauwerken in Gewässern I. Ordnung)
- Aufbau und Laufendhaltung des Wehrregisters des TLVwA
- Wehraufsicht, d.h. Überwachung der Wehranlagen, Bewertung und Dokumentation der Standsicherheit, Auswertung der Eigenkontrollberichte, Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen nach § 100 WHG i. V. m. § 84 ThürWG, Planunterlagen prüfen
Die erste Bewirtschaftungsperiode endet nach EU-WRRL am 22.12.2015. Bis dahin müssen die im Maßnahmeprogramm enthaltenen 670 Durchgängigkeitsmaßnahmen an den Schwerpunktgewässern umgesetzt sein. In Zuständigkeit des TLVwA als obere Wasserbehörde sind 175 Maßnahmen umzusetzen. Der Bearbeitungsschwerpunkt befindet sich hierbei an der Ilm.
Zwischenzeitlich haben die Vorbereitungen für den zweiten Bewirtschaftungszyklus der Umsetzung der EU-WRRL begonnen. Von 2016 bis 2021 sind ca. 2.400 Querbauwerke durchgängig zu gestalten. Davon ist die obere Wasserbehörde für ca. 260 Anlagen in Gewässern I. Ordnung zuständig.
Sonstige Aufgaben im Referat 440
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Unteren Wasserbehörden
- Vertretung des Freistaates Thüringen in Verwaltungsstreitverfahren bezüglich Entscheidungen der Oberen Wasserbehörde