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Wasserwirtschaft
Das Referat 440 Wasserwirtschaft ist in die Aufgabengebiete Zulassungsverfahren/ Überschwemmungsgebiete, Stauanlagenaufsicht, Grundwasserschutz/ Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete untergliedert.
Darüber hinaus hat das Referat (zusammen mit dem Referat 450 Abwasser) die Fachaufsicht über die unteren Wasserbehörden und bearbeitet Widersprüche zu wasserrechtlichen Entscheidungen.
Aufgaben im Bereich Zulassungsverfahren/Überschwemmungsgebiete:
- Planfeststellungen und Plangenehmigungen für Gewässerausbaumaßnahmen zum Hochwasserschutz, für die Herstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen bei Gewässern I. Ordnung
- Einstweilige Sicherung, Feststellung und Aufhebung von Überschwemmungsgebieten an Gewässern I. und II. Ordnung
- Durchführung von Erlaubnisverfahren für das Errichten und Betreiben von Wasserkraftanlagen in Gewässern I. Ordnung
- Genehmigung für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern I. Ordnung, Genehmigungen für landeseigene Deiche und Regelungen zur Unterhaltungslast an Gewässern I. Ordnung und dort befindlichen Anlagen
- Stellungnahmen in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, insbesondere in Verfahren oberer und oberster Landesbehörden, insbesondere zum Ausbau von Straßen, Flugplätzen, Straßenbahnen u. ä. durch Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Feststellung des Inhalts und Umfangs alter Rechte und Befugnisse für Benutzungen (insbesondere für den Aufstau von Gewässern zur Wasserkraftnutzung) und Gewässerausbau
- Durchführung von Widerspruchsverfahren in den Aufgabenbereichen Zulassungsverfahren, Überschwemmungsgebiete und Stauanlagenaufsicht.
Ansprechpartner:
Herr Bernhard Luft
Tel.: 0361 3773-7886
2011 wurden im Sachgebiet Zulassungsverfahren/Überschwemmungsgebiete u. a. 16 Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren für Gewässerausbau (Hochwasserschutz Heubisch, Rückbau von Sohlschwellen und Querbauwerken in der Ilm, Bauraum 3 Hochwasserschutz der Weißen Elster in Gera) und 109 Genehmigungsverfahren für die Errichtung von baulichen Anlagen an Gewässern bzw. zur Genehmigung an landeseigenen Deichen an Gewässern I. Ordnung abgeschlossen.
Zur Ausweisung von Überschwemmungsbieten an den Gewässern I. und II. Ordnung wurde eine Rechtsverordnung (16 km) erlassen. Die Überschwemmungsgebiete von Bleiloch und Hohenwarte wurden vorläufig gesichert und die Beteiligung in den Verordnungsverfahren durchgeführt.
In Verwaltungsverfahren anderer Behörden, insbesondere Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren oberer und oberster Landesbehörden, wurden 258 wasserrechtliche Stellungnahmen abgegeben.
Weiterhin wurden 219 Anfragen von Bürgern und Unternehmen beantwortet.

Aufgaben der Stauanlagenaufsicht:
- Überwachung der Stauanlagen nach § 42 Thüringer Wassergesetz entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) (u.a. DIN 19700 und ThürTAStau) in Verbindung mit der Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Überwachung der Anpassung von bestehenden Stauanlagen an die a.a.R.d.T. (u.a. Sanierung von Stauanlagen)
- Stellungnahmen in allen wasserrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren an Stauanlagen
- Erstellung der Jahressicherheitsberichte der Stauanlagen
Ansprechpartner:
Herr Lutz Albert
Tel.: 0361 3773-7809
An 180 von 191 im Talsperrenregister verzeichneten Talsperren (TS), Hochwasserrückhaltebecken (HRB) und Pumpspeicherbecken wurde eine behördliche Überwachung durch die Stauanlagenaufsicht vor Ort wahrgenommen. Daraus resultierend wurden u.a. auch 16 Gefahrenabwehranordnungen zur Beseitigung von Gefahren, welche von den Stauanlagen ausgehen, erlassen.
An insgesamt 26 Stauanlagen waren Stauzielbegrenzungen notwendig. Ursachen hierfür waren Baumaßnahmen oder Schäden an den Betriebseinrichtungen, am Absperrbauwerk oder unzureichende Trag- und Gebrauchstauglichkeiten.
Mit verschiedenen Baumaßnahmen, wie z. B. der Herstellung der Überflutungssicherheit des HRB Grimmelshausen, der Erneuerung des Grundablasses an der TS Fürstenteich, der Herstellung der Dammfußdränage an der TS Greiz-Aubachtal, dem Beginn des Rückbaus der TS Möckern und dem Umbau der Hochwasserentlastungsanlage der TS Steinermühlenteich war eine intensive baubegleitende Überwachungstätigkeit verbunden.
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HRB Grimmelshausen, Herstellung der zusätzlichen Hochwasserentlastungsanlage
Aufgaben des Grundwasserschutzes und der Wasserversorgung; Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Belange in Verfahren anderer Behörden
- Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes des Bundes
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für die Herstellung von Gewässern, die durch die Freilegung von Grundwasser erfolgt
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Wasserversorgungsfernleitungen
- Entscheidungen zu Gewässerbenutzungen an Trinkwassertalsperren
- Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Belange in Bauleitplan-, Raumordnungs-, Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren, in naturschutz-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Verfahren, in Zulassungsverfahren nach dem Bundesberggesetz und Verfahren nach dem Gentechnikgesetz
- Arbeitshilfe Geothermie
- Durchführung von Widerspruchsverfahren in den Aufgabenbereichen Grundwasserschutz, Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete
Ansprechpartner:
Frau Christina Riese
Tel.: 0361 3773-7900
Im Bereich der Wassersicherstellung wurde im Jahr 2011 die Planung der Maßnahmen für die Stadt Weimar durchgeführt.
Die Stadt Gera konnte im Jahr 2011 beginnen mit Bundesmitteln insgesamt mehr als 20 Anlagen zum Zwecke der Wassersicherstellung herzurichten.
Im Jahre 2011 erfolgte die Fertigstellung des Wasserversorgungsfernleitungssystems der Thüringer Fernwasserversorgung als sogenannter Ringschluss zur Verbindung Schwarza-Weidasystem zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Ostthüringens aus der Talsperre Leibis/Lichte.
Im Jahre 2011 ergingen ca. 300 Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange.
Aufgaben im Bereich der Wasserschutzgebiete:
- Festsetzung von Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen der öffentlichen Wasserversorgung und von Trinkwasser-Talsperren
- Aufhebung von Trinkwasserschutzzonen für Wassergewinnungsanlagen, die nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden
- Festsetzung von Heilquellenschutzgebieten
- Überprüfung der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete und Übertragung auf aktuelles Kartenmaterial
Ansprechpartner:
Herr Klaus Zöller
Tel.: 0361 3773-7873
In Thüringen gibt es 1107 Wasser- und Heilquellenschutzgebiete zum Schutz von rund 2200 Trinkwasserfassungen und Heilquellen. Die für den Trinkwasserschutz beanspruchte Schutzgebietsfläche beträgt insgesamt ca. 20% der Landesfläche (Fläche der Schutzzone I (Betretungsverbot) ca. 0,2 %, Fläche der Schutzzone II (Bauverbot) ca. 3,2 %, Fläche der weiteren Schutzzone III mit Nutzungsbeschränkungen ca. 16,5%).
Im Jahr 2011 wurden 20 Verfahren zur Aufhebung von nicht mehr erforderlichen DDR-Trinkwasserschutzgebieten durchgeführt.
Mit der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte vom 9. Februar 2011 wurde der Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Ostthüringen wesentlich verbessert. Die Talsperre Leibis/Lichte versorgt ca. 350.000 Menschen.
Für die Erfurter Wassergewinnungsanlagen, die Ohratalsperre, die Bremenquelle und weitere Wassergewinnungsanlagen wurden Neufestsetzungsverfahren eröffnet.
Wasserschutzgebietsverordnung Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte