Inhalt
Wasserwirtschaft
Das Referat 440 Wasserwirtschaft ist in die Aufgabengebiete Zulassungsverfahren/ Überschwemmungsgebiete, Stauanlagenaufsicht, Grundwasserschutz/ Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete untergliedert.
Darüber hinaus hat das Referat (zusammen mit dem Referat 450 Abwasser) die Fachaufsicht über die unteren Wasserbehörden und bearbeitet Widersprüche zu wasserrechtlichen Entscheidungen.
Aufgaben im Bereich Zulassungsverfahren/Überschwemmungsgebiete:
- Planfeststellungen und Plangenehmigungen für Gewässerausbaumaßnahmen zum Hochwasserschutz, für die Herstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen bei Gewässern I. Ordnung
- Einstweilige Sicherung, Feststellung und Aufhebung von Überschwemmungsgebieten an Gewässern I. und II. Ordnung
- Durchführung von Erlaubnisverfahren für das Errichten und Betreiben von Wasserkraftanlagen in Gewässern I. Ordnung
- Genehmigung für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern I. Ordnung, Genehmigungen für landeseigene Deiche und Regelungen zur Unterhaltungslast an Gewässern I. Ordnung und dort befindlichen Anlagen
- Stellungnahmen in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, insbesondere in Verfahren oberer und oberster Landesbehörden, insbesondere zum Ausbau von Straßen, Flugplätzen, Straßenbahnen u. ä. durch Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Feststellung des Inhalts und Umfangs alter Rechte und Befugnisse für Benutzungen (insbesondere für den Aufstau von Gewässern zur Wasserkraftnutzung) und Gewässerausbau
- Durchführung von Widerspruchsverfahren in den Aufgabenbereichen Zulassungsverfahren, Überschwemmungsgebiete und Stauanlagenaufsicht.
Ansprechpartner:
Herr Bernhard Luft
Tel.: 0361 3773-7886
2010 wurden im Sachgebiet Zulassungsverfahren/Überschwemmungsgebiete u. a. 8 Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren für Gewässerausbau (Hochwasserschutz Artern, Buttlar und Veilsdorf) und 145 Genehmigungsverfahren für die Errichtung von baulichen Anlagen an Gewässern bzw. zur Genehmigung an landeseigenen Deichen an Gewässern I. Ordnung abgeschlossen.
Zur Ausweisung von Überschwemmungsbieten an den Gewässern I. und II. Ordnung wurden 6 Rechtsverordnungen für eine Gesamtlänge von 39 km erlassen.
In Verwaltungsverfahren anderer Behörden, insbesondere Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren oberer und oberster Landesbehörden, wurden 192 wasserrechtliche Stellungnahmen abgegeben. Weiterhin wurden 154 Anfragen von Bürgern und Unternehmen beantwortet.
Aufgaben der Stauanlagenaufsicht:
- Überwachung der Stauanlagen in Verbindung mit der Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Genehmigung für bauliche Anlagen und Gebäude an den Stauanlagen gegenüber anderen Behörden
- Stellungnahmen in allen wasserrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren an Stauanlagen
- Erstellung der Jahressicherheitsberichte der Stauanlagen
Ansprechpartner:
Herr Lutz Albert
Tel.: 0361 3773-7809
An 174 von 191 im Talsperrenregister verzeichneten Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und Pumpspeicherbecken wurde eine behördliche Überwachung durch die Stauanlagenaufsicht vor Ort wahrgenommen. Daraus resultierend wurden u.a. auch 18 Gefahrenabwehranordnungen zur Beseitigung von Gefahren, welche von den Stauanlagen ausgehen, erlassen.
An insgesamt 27 Stauanlagen waren Stauzielbegrenzungen notwendig. Ursachen hierfür waren Baumaßnahmen oder Schäden an den Betriebseinrichtungen, am Absperrbauwerk oder unzureichende Trag- und Gebrauchstauglichkeiten.
Mit dem Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Angelroda sowie weiterer Baumaßnahmen, wie z.B. der Herstellung der Überflutungssicherheit des Hochwasserrückhaltebeckens Grimmelshausen, dem Umbau der Talsperre Hirschbach zum Hochwasserrückhaltebecken einschließlich der Anpassung an die a.a.R.d.T., der Sanierung der Hochwasserentlastungsanlagen der Talsperren Mahlteich und Mittelteich sowie der Erneuerung des Grundablasses der Talsperre Mittelteich, war eine intensive baubegleitende Überwachungstätigkeit verbunden.

Aufgaben des Grundwasserschutzes und der Wasserversorgung; Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Belange in Verfahren anderer Behörden
- Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes des Bundes
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für die Herstellung von Gewässern, die durch die Freilegung von Grundwasser erfolgt
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Wasserversorgungsfernleitungen
- Entscheidungen zu Gewässerbenutzungen an Trinkwassertalsperren
- Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Belange in Bauleitplan-, Raumordnungs-, Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren, in naturschutz-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Verfahren, in Zulassungsverfahren nach dem Bundesberggesetz und Verfahren nach dem Gentechnikgesetz
- Arbeitshilfe Geothermie
- Durchführung von Widerspruchsverfahren in den Aufgabenbereichen Grundwasserschutz, Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete
Ansprechpartner:
Frau Christina Riese
Tel.: 0361 3773-7900
Im Bereich der Wassersicherstellung wurde im Jahr 2010 schwerpunktmäßig die Planung der Maßnahmen für die Stadt Gera abgeschlossen.
Im Februar 2010 wurden die Unteren Wasserbehörden zu wasserrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Grundwasserentnahmen und überflächennaher Geothermie geschult.
Auf Antrag der Thüringer Fernwasserversorgung wurde das Anhörungsverfahren zur Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Rohwasser aus dem Stauraum der Talsperre Leibis/Lichte zur Trinkwasseraufbereitung durchgeführt.
Im Dezember 2010 fand der Erörterungstermin statt, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden erörtert wurden.
Inzwischen wurde die Bewilligung im Juni 2010 unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen erteilt.
Weiterhin hat die Obere Wasserbehörde einen aktiven Beitrag zur Fortschreibung der Empfehlungen für Anforderungen an erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) geleistet.

Aufgaben im Bereich der Wasserschutzgebiete:
- Festsetzung von Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen der öffentlichen Wasserversorgung und von Trinkwasser-Talsperren
- Aufhebung von Trinkwasserschutzzonen für Wassergewinnungsanlagen, die nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden
- Festsetzung von Heilquellenschutzgebieten
- Überprüfung der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete und Übertragung auf aktuelles Kartenmaterial
Ansprechpartner:
Herr Klaus Zöller
Tel.: 0361 3773-7873
In Thüringen gibt es 1140 Wasser- und Heilquellenschutzgebiete zum Schutz von rund 2300 Trinkwasserfassungen und Heilquellen. Die für den Trinkwasserschutz beanspruchte Schutzgebietsfläche beträgt insgesamt ca. 20% der Landesfläche (Fläche der Schutzzone I (Betretungsverbot) ca. 0,2 %, Fläche der Schutzzone II (Bauverbot) ca. 3 %, Fläche der weiteren Schutzzone III mit Nutzungsbeschränkungen ca. 16,8%).
Im Jahr 2010 wurden 19 Verfahren zur Aufhebung von nicht mehr erforderlichen DDR-Trinkwasserschutzgebieten durchgeführt.
Im Wasserschutzgebietsverfahren für die Talsperre Leibis/Lichte erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte vom 9. Februar 2011 wird der Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Ostthüringen wesentlich verbessert.
Die Talsperre versorgt derzeit ca. 150.000 Menschen mit Trinkwasser. Nach Ablösung des Talsperrensystems Weida-Zeulenroda-Lössau werden aus Leibis ca. 350.000 Menschen versorgt.
Für die Erfurter Wassergewinnungsanlagen wurde ein Neufestsetzungsverfahren eröffnet.
Wasserschutzgebietsverordnung Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte