Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Umweltüberwachung

Dem Referat Umweltüberwachung obliegen die thüringenweiten Überwachungs- und Vollzugsaufgaben z. B. für Deponien, ausgewählte Industrieanlagen sowie Müllverbrennungsanlagen.

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates ist die Fachaufsicht über die nachgeordneten Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Überwachung BImSchG / TÖB / Fachaufsicht:
Thüringenweite Überwachung von Anlagen, welche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftig sind und bei denen ein öffentlich-rechtlicher Träger (z. B. Landkreis) am Betrieb der Anlage beteiligt ist einschließlich dem damit einhergehenden Vollzug.

Des Weiteren erfolgt die Wahrnehmung der immissionsschutzrechtlichen Fachaufsicht und der Beratung der Unteren Immissionsschutzbehörden (Landkreise und kreisfreien Städte) zum Vollzug der Verordnungen nach BImSchG, insbesondere zu Fragen der Störfallverordnung (12. BImSchV).

Thüringenweiter Vollzug des Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrechts sowie die Zusammenarbeit mit dem Zoll. Wahrnehmung der chemikalienrechtlichen Fachaufsicht und Beratung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen in der Bauleitplanung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

180 nach BundesImmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen befinden sich in der eigenen Überwachung und dem Vollzug durch das Referat Umweltüberwachung.

Das Referat hat die Fachaufsicht über die Unteren Immissionsschutzbehörden der 23 Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Thüringen. Diese überwachen und vollziehen das BundesImmissionsschutzgesetz für 3300 genehmigungsbedürftige Anlagen.

Überwachung Deponien / Fachaufsicht:
Thüringenweite Überwachung von betriebenen Deponien, Bauüberwachung und Bauabnahmen von Deponien bei Neubau, Änderung und Rekultivierung und dem damit einhergehenden Vollzug nach dem Kreislauf-, Wirtschafts- und Abfallgesetz (KfW-/AbfG) und dem Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz (ThürAbfG).

Abfallwirtschaftliche Überwachung von Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, wie Verfüllung von Tagebauen, Haldenrekultivierung oder im Rahmen des Untertageversatzes.

Das Referat überwacht 19 betriebene Deponien sowie weitere 270 Deponien, die sich in der Stilllegungs-, Rekultivierungs- und Nachsorgephase befinden. Darüber hinaus ist es für die abfallwirtschaftliche Überwachung bergbaulicher Anlagen zuständig. Das sind derzeit 135 Tagebaue, Halden und Untertageversatz.

Vollzug des Bodenschutzrechtes / Großprojekt Rositz:

  • Vollzug des Bodenschutzrechtes (Bundes-Bodenschutzgesetz und Thüringer Bodenschutzgesetz) für das Großprojekt Rositz als obere Bodenschutzbehörde.
  • Thüringenweite Durchführung von Freistellungsverfahren i. S. d. § 4 Absatz 3 Umweltrahmengesetz (URG) in der Fassung des § 12 Hemmnisbeseitigungsgesetz.

Umweltrecht:
Widerspruchsbehörde für Widerspruchsverfahren der Landkreise und kreisfreien Städte, die:

  • auf einer Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Ausnahme der Verfahren nach §§ 15, 16 BImSchG bzw. Genehmigungsverfahren erlassen wurden,
  • eine Regelung betreffen, die auf einer nach dem BImSchG erlassenen Rechtsverordnung erlassen wurde oder
  • eine Regelung des Umweltinformationsrechts betrifft.

Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Vollzug des Gentechnikrechts:

  • Überwachung von gentechnischen Anlagen, gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen
  • Stellungnahmen und Überwachung bei Vorhaben zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
  • Stellungnahmen und Überwachung bei Vorhaben zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
  • Ahndung von Verstößen gegen das Gentechnikrecht