Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Naturschutz

Das Referat Naturschutz erfüllt seine Aufgaben in folgenden Bereichen: Schutzgebiete, Landschaftsplanung, Artenschutz und Eingriffsregelung. Das Referat ist für die Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zuständig, verantwortet die Thüringer Landschaftsrahmenplanung, bearbeitet bei Großvorhaben in Thüringen die Eingriffsregelung und hat die Fach- und Rechtsaufsicht im Bereich Naturschutz über die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Allgemeine Aufgaben im Bereich Naturschutz:

  • Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Naturschutzbehörden
  • Landesweite Beratung von Vorhabensträgern und Bürgern zu Fragen des Naturschutzes und der Verfahrensdurchführung
  • Widerspruchsbehörde gegen Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörden
  • Geschäftsführung und Beratung des Naturschutzbeirates der Oberen Naturschutzbehörde

Aufgaben im Bereich Schutzgebiete:

  • Prüfung und Durchführung von Unterschutzstellungs-, Änderungs- oder Aufhebungsverfahren für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
  • Entscheidung über die einstweilige Unterschutzstellung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
  • Entscheidung über die Erteilung von naturschutzrechtlichen Befreiungen in den Kern- und Pflegezonen der Thüringer Biosphärenreservate „Vessertal“ und „Rhön“
  • Prüfung und Entscheidung über das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht in Schutzgebieten
  • Führung des landesweiten Schutzgebietsregisters
Im Jahr 2012 wurde das Naturschutzgebiet „Haselbacher Teiche“ im Landkreis Altenburger Land neu ausgewiesen. Es ist das 120. Gebiet, welches das Landesverwaltungsamt seit 1995 unter Naturschutz gestellt somit für die nachfolgenden Generationen bewahrt hat.

Aufgaben im Bereich Landschaftsplanung:

  • Beratung von Behörden und Akteuren zu Fragen der Landschaftsplanung und zu den Landschaftsrahmenplänen  in Thüringen
  • Erstellung und Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanung in Thüringen und Mitwirkung bei der Integration in die Regionalpläne

Aufgaben im Bereich Artenschutz:

  • Beratung von Behörden und Bürgern zu Artenschutzfragen
  • Entscheidung über die Sperrung von Gewässerabschnitten im Rahmen der Thüringer Kormoran-Verordnung
  • Unterstützung anderer Vollzugsbehörden bei Fragestellungen im Artenschutz (z.B. Landespolizei)

Aufgaben im Bereich Eingriffsregelung:

  • Begleitung und Bearbeitung der Eingriffsregelung bei Großvorhaben in Thüringen (insbesondere bei Infrastrukturmaßnahmen)
  • Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Aspekte bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren
  • Beratung von Vorhabensträgern und Kommunen zur Fragen der Eingriffsregelung und Verfahrensökonomie
  • Führung des landesweiten Eingriffskompensationskatasters (EKIS)