Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

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Naturschutz

Das Referat Naturschutz erfüllt seine Aufgaben in vier Sachgebieten: Schutzgebiete, Landschaftspflege und Landschaftsplanung, Artenschutz und Eingriffsregelung. Das Referat ist für die Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zuständig, verantwortet die Umsetzung der Thüringer Naturschutzförderrichtlinien für die Landschaftspflege und Naturschutzprojekte, bearbeitet bei lfd. Großvorhaben in Thüringen die Eingriffsregelung und hat die Fach- und Rechtsaufsicht im Bereich Naturschutz über die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Allgemeine Aufgaben im Bereich Naturschutz:

  • Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Naturschutzbehörden
  • Landesweite Beratung von Vorhabensträgern und Bürgern zu Fragen des Naturschutzes und der Verfahrensdurchführung
  • Widerspruchsbehörde gegen Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörden
  • Geschäftsführung und Beratung des Naturschutzbeirates der Oberen Naturschutzbehörde

Aufgaben im Bereich Schutzgebiete:

  • Prüfung und Durchführung von Unterschutzstellungs-, Änderungs- oder Aufhebungsverfahren für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
  • Entscheidung über die einstweilige Unterschutzstellung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
  • Entscheidung über die Erteilung von naturschutzrechtlichen Befreiungen in den Kern- und Pflegezonen der Thüringer Biosphärenreservate „Vessertal“ und „Rhön“
  • Prüfung und Entscheidung über das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht in Schutzgebieten
  • Führung des landesweiten Schutzgebietsregisters
Im Jahr 2010 wurden die Naturschutzgebiete "Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Wandersleben" (GTH) und " Schlechstarter Schweiz" (HBN) neu unter Schutz gestellt.
Während sich in der Apfelstädtaue für den Besucher die Besonderheiten und die relativ natürliche Dynamik eines typischen Flussabschnittes im Thüringer Becken erschließen, steht die Schlechstarter Schweiz für einen besonders wichtigen und schönen Abschnitt des "Grünen Bandes" in Thüringen. Damit konnten 2 weitere, landesweit herausragende Gebiete mit hoher Bedeutung für die biologische Vielfalt und die nachfolgenden Generationen geschützt werden.

Aufgaben im Bereich Landschaftspflege / Landschaftsplanung:

  • Landesweite Umsetzung der Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen“ (NALAP)
  • Landesweite Umsetzung der Förderrichtlinie„Förderung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen der Öffentlichkeitsarbeit der Landschaftspflegeverbände in Thüringen“
  • Landesweite Umsetzung des Förderrichtlinie „Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL)
  • Beratung von Behörden und Akteuren im Bereich Landschaftspflege in Thüringen
  • Erstellung und Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanung in Thüringen und Mitwirkung bei der Integration in die Regionalpläne
Im Rahmen der Förderrichtlinie "Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL) konnten für verschiedene Projekte im Jahr 2010 insgesamt ca. 1,4 Mio € Fördermittel ausgereicht werden. So wurde u.a. der Ankauf von Pflegetechnik im Thüringer Schiefergebirge und weitere Bausteine für das landesweite "Rettungsnetz Wildkatze" gefördert.

Aufgaben im Bereich Artenschutz:

  • Beratung von Behörden und Bürgern zu Artenschutzfragen
  • Entscheidung über die Sperrung von Gewässerabschnitten im Rahmen der Thüringer KormoranVerordnung
  • Unterstützung anderer Vollzugsbehörden bei Fragestellungen im Artenschutz (z.B. Landespolizei)

Aufgaben im Bereich Eingriffsregelung:

  • Begleitung und Bearbeitung der Eingriffsregelung bei lfd. Großvorhaben in Thüringen (insbesondere bei Infrastrukturmaßnahmen)
  • Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Aspekte bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren im TLVwA
  • Beratung von Vorhabensträgern und Kommunen zur Fragen der Eingriffsregelung und Verfahrensökonomie
  • Führung des landesweiten Eingriffskompensationskatasters (EKIS)