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Wesentliche Aufgaben des Referates sind die Wahrnehmung der öffentlichen Belange der Landwirtschaft. Weitere Aufgaben sind die Festlegung von Schutzbezirken zum Schutz von Belegstellen für Bienen bzw. Genehmigungen zum Aufstellen von Bienenvölkern, Aufgaben des Landesernährungsamtes im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge sowie als zuständige Landesstelle nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung.
Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft und der Agrarstruktur:
Aufgaben zum Schutz von Belegstellen für Bienen:
Zum Schutz der Bienenbelegstellen wurden Schutzbezirke ausgewiesen und Regelungen zur Aufstellung von Bienenvölkern getroffen.
Mit der Festlegung der Schutzbezirke für die neun anerkannten Bienenbelegstellen im Freistaat Thüringen soll die kontrollierte und reinrassige Paarung der in den Belegstellen aufgestellten Bienenköniginnen sichergestellt werden.
Der jeweilige Schutzbezirk umfasst die in einem Radius von sieben Kilometern um die einzelne Bienenbelegstelle liegenden Fluren. Innerhalb der Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der für die Belegstelle bei ihrer Anerkennung durch den Landesverband Thüringer Imker e.V. festgelegten Zuchtherkunft nicht entsprechen. Außerdem bedarf die vorübergehende Aufstellung von Bienenvölkern innerhalb der Schutzbezirke der Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Aufgaben im Bereich des Landesernährungsamtes/Ernährungsnotfallvorsorge/Landesstelle nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung:
Zu den wesentlichen Aufgaben der Land- und Ernährungswirtschaft zählt die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Dies gilt aber auch, wenn im Fall eines Ereignisses mit bundesweiten Auswirkungen, z.B. eine Umweltkatastrophe, die Versorgung über den Markt nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Bundesregierung hat deshalb als gesetzliche Grundlagen das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) sowie das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) erlassen, die Bund, Länder und Kommunen zu vorsorgenden organisatorischen, materiellen und planerischen Maßnahmen verpflichten, um im Krisenfall lenkend in die Versorgung eingreifen zu können.
Wahrnehmung von Aufgaben: