Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

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Genehmigungen Immissions-/Strahlenschutz und Gentechnik

Zu den Aufgaben des Referates gehört die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie nach strahlenschutzrechtlichen Vorschriften. Daneben erstellt das Referat z. B. auch Luftqualitätspläne, auf Grund derer etwa Umweltzonen eingerichtet werden könnten.

Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG:

Große betriebliche Anlagen, wie etwa Anlagen der industriellen Produktion, können schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Der Gesetzgeber hat daher für die Genehmigung solcher Anlagen ein besonderes Genehmigungsverfahren festgelegt. Dieses Verfahren soll nicht nur die Umwelt vor solchen schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, sondern bereits dem Entstehen solcher Umwelteinwirkungen vorbeugen.

Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird deshalb eine Vielzahl verschiedener fachlicher Kompetenzen zusammengeführt. Darüber hinaus ist in der Regel auch die Öffentlichkeit zu beteiligen, so dass letztlich alle Bürgerinnen und Bürger dem Genehmigungsverfahren besonderes Gepräge geben können. Ganz besonders gilt das für Anlagen mit hoher Umweltrelevanz, denn für diese muss zusätzlich zum Genehmigungsverfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden.

Erweist sich die Anlage nach diesem Verfahren als genehmigungsfähig, so ist die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage zu erteilen.

Ist die Anlage bereits auf Grund einer früheren Genehmigung in Betrieb und soll sie geändert werden, so ist auch dafür unter Umständen eine Genehmigung erforderlich, die das TLVwA als Änderungsgenehmigung erteilt. Auch für eine Änderungsgenehmigung ist meist ein umfangreiches Prüfungsverfahren durchzuführen. Sind Änderungen vorgesehen, die letztlich nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben, so sind diese Änderungen zumindest anzuzeigen. Auch solche Anzeigen werden genau geprüft, denn erst diese Prüfung gibt Auskunft darüber, ob die Änderung nicht doch ein Genehmigungsverfahren fordert.

Im Jahr 2012 erteilte das Landesverwaltungsamt Genehmigungen für Neuanlagen bzw. wesentliche Änderungen bestehender Anlagen, deren Investitionsvolumen insgesamt 156.841.000 Euro betrug. Rund 36.000.000 Euro davon wurden in die Änderung der Anlage zur Herstellung von Leichtmetallrädern der Firma Borbet in Bad Langensalza investiert. In Apolda errichtete die Firma Ospelt Petfood für 25.500.000 Euro eine Anlage zur Herstellung von Tierfutter.

Aufgaben im Bereich Strahlenschutz:

Im Strahlenschutz bearbeitet das Referat Genehmigungsverfahren, die den medizinischen aber auch die Forschung und den wirtschaftlichen Bereich betreffen. Gerade in der Medizin hat der Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung große Bedeutung. So ist die moderne Krebstherapie ohne Einsatz strahlenschutzrechtlich genehmigter Einrichtungen nicht denkbar. Die Arbeit des Referats dient deshalb ganz besonders der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge.

In Thüringen gab es im Jahr 2012 416 Genehmigungen nach den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung und 178 Genehmigungen nach den Vorschriften der Röntgenverordnung.

Vollzug des Gentechnikrechts:

  • Durchführung von Verwaltungsverfahren, die Genehmigung, Anzeige und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten betreffend
  • Beratung von Betreibern gentechnischer Anlagen