Inhalt
Sonderabfall
Die Zentrale Stelle Sonderabfall ist zuständig für
- Überwachung der Einhaltung der NachwV für gefährliche Abfälle
- Genehmigung/Bearbeitung der Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise im Grund-verfahren (§§ 5 und 9 NachwV)
- Entgegennahme der Entsorgungsnachweise im Privilegierten Verfahren (§ 7 NachwV)
- Entgegennahme der Sammelentsorgungsnachweise gemäß § 9 Abs. 3 und 4 NachwV
- Freistellungen nach § 7 NachwV
- Erteilung von Genehmigungen zur Annahme von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung aus anderen Bundesländern (§ 9 ThAbfG)
- Annahme der Begleitscheinausführungen rosa/blau und deren Kontrolle
- Kontrolle der Register für gefährliche Abfälle
- Anordnungen im Einzelfall nach § 21 KrW-/AbfG
- Befreiung von Nachweispflichten nach § 26 NachwV
- Erteilung von Auskünften zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen