Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Sonderabfall

Die Zentrale Stelle Sonderabfall ist zuständig für

  • Überwachung der Einhaltung der NachwV für gefährliche Abfälle
  • Genehmigung/Bearbeitung der Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise im Grund-verfahren (§§ 5 und 9 NachwV) 
  • Entgegennahme der Entsorgungsnachweise im Privilegierten Verfahren (§ 7 NachwV) 
  • Entgegennahme der Sammelentsorgungsnachweise gemäß § 9 Abs. 3 und 4 NachwV 
  • Freistellungen nach § 7 NachwV 
  • Erteilung von Genehmigungen zur Annahme von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung aus anderen Bundesländern (§ 9 ThAbfG) 
  • Annahme der Begleitscheinausführungen rosa/blau und deren Kontrolle 
  • Kontrolle der Register für gefährliche Abfälle 
  • Anordnungen im Einzelfall nach § 21 KrW-/AbfG 
  • Befreiung von Nachweispflichten nach § 26 NachwV 
  • Erteilung von Auskünften zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen