Inhalt
Rehabilitierung von SED-Unrecht
Die Aufgaben des Referates untergliedern sich in drei Bereiche: Strafrechtliche Rehabilitierung/SED-Opferrente, berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung.
Aufgaben im Bereich Strafrechtliche Rehabilitierung/SED-Opferrente:
- Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Kapitalentschädigung und Erstattung von Geldstrafen, Kosten und notwendige Auslagen
- Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf die besondere Zuwendung für Haftopfer (SED-Opferrente)
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und der gerichtlichen Verfahren, einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2007 wurden rund 6.172 Anträge auf SED-Opferrente bewilligt. Aktuell laufen pro Monat 5.329 Verfahren zur Rentenauszahlung.
Aufgaben im Bereich der Beruflichen Rehabilitierung:
- Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf berufliche Rehabilitierung
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und der gerichtlichen Verfahren, einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
- Erstattung von Leistungen, die von den Kreisen und kreisfreien Städten nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) erbracht werden
Aufgaben im Bereich der Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung:
- Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und der gerichtlichen Verfahren, einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
- Koordinierung von Rechts- und Sachfragen mit der Thüringer Landesfinanzdirektion, Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen