Inhalt
Kommunalrecht / Kommunale Finanzen
Die Aufgaben des Referates bestehen in der Wahrnehmung der Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörde für die Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände unter Beteiligung von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten.
Aufgaben im Bereich Allgemeines Kommunalrecht:
- Kommunales Verfassungsrecht (Recht der Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften)
- Recht der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
- Rechtsaufsicht über die kreisfreien Städte, Landkreise und Zweckverbände
- Kommunales Wahlrecht
- Gebiets- und Bestandsänderungen
Aufgaben im Kommunalen Dienstrecht:
- Disziplinarrecht
- Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber Landräten, Oberbürgermeistern und Verbandsvorsitzenden
- Dienstaufsicht über Landräte und Oberbürgermeister
Aufgaben im Kommunalabgabenrecht:
- Beantwortung von Anfragen der Bürger sowie parlamentarischen Anfragen
- Bearbeitung von Petitionen und Bürgeranfragen
- Prüfung von Benutzungs-, Gebühren-, Beitrags- und kommunalen Steuersatzungen von Landkreisen, kreisfreien Städten und Zweckverbänden
Aufgaben im Bereich des kommunalen Wirtschaftsrechtes:
- Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) für den kommunalen Bereich (Bescheidung, Mittelabruf, Verwendungsnachweisprüfung)
- Genehmigungserteilung bei Gründung, Änderung oder Erweiterung von kommunalen Unternehmen oder Erwerb von Unternehmensbeteiligungen
Aufgaben im Bereich Kommunales Finanzwesen:
- Haushaltswirtschaft der kreisfreien Städte, Landkreise und Zweckverbände
- Rechtsaufsichtliche Würdigungen zu Fördermaßnahmen
- Würdigung der Haushaltspläne der Regionalen Planungsgemeinschaften
- Prüfung von Bedarfszuweisungsanträgen
- Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen zu Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen, Finanzhilfen und Erstattungen nach § 21 a ThürKAG für Träger der Wasserver- und Abwasserentsorgung
- Entscheidung über die Zulassung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Landkreise, Gemeinden und Zweckverbände nach der jeweiligen Richtlinie
Aufgaben im Bereich Kommunale Hoheitszeichen:
- Genehmigung der Annahme neuer kommunaler Wappen und Flaggen
- Genehmigung der Änderung bestehender kommunaler Wappen und Flaggen
Wahrnehmung der Aufgaben als Widerspruchsbehörde für alle Aufgabengebiete
Gerichtliche Vertretung für alle Aufgabengebiete des Referates sowie des Referates Brand- und Katastrophenschutz.