Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Städtebau, Bauleitplanung, Städtebauförderung

Die Aufgaben des Referates bestehen im Wesentlichen in der Genehmigung von Bauleitplänen, der Prüfung und Zustimmung von Satzungen sowie der Bewilligung von Städtebaufördermitteln.

Aufgabe Bauleitplanung:
  • Genehmigung von Flächennutzungsplänen für alle Thüringer Kommunen
  • Genehmigung von Bebauungsplänen und vorhabensbezogenen Bebauungsplänen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Aufgabe Bearbeitung von Satzungen:
  • Prüfung von anzeigepflichtigen Satzungen nach BauGB §§ 8 Abs. 2, 16 Abs. 1, 22 Abs. 1, 25 Abs. 1, 34 Abs. 4, 35 Abs. 6 und 135 a-c der kreisfreien Städte im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 21 Abs. 3 ThürKO
  • Prüfung von anzeigepflichtigen Satzungen der kreisfreien Städte nach BauGB §§ 142, 172, 171b und ThürBO §§ 49, 83
Aufgabe Städtebauförderung:
  • Aufstellung der Jahresprogramme für Städtebauförderprogramme des Landes, des Bundes und der Länder sowie der EU
  • Prüfung von Bewilligungsanträgen und Erteilung von Bewilligungen für Städtebauförderungsmittel
  • Verwaltung der zur Bewirtschaftung übertragenen Fördermittel
  • Anordnung von Auszahlungen
  • Annahme von Einzahlungen
  • Prüfung der Verwendungsnachweise
  • Mitwirkung in Widerspruchs- und Klageverfahren