Inhalt
Städtebau, Bauleitplanung, Städtebauförderung
Die Aufgaben des Referates bestehen im Wesentlichen in der Genehmigung von Bauleitplänen, der Prüfung und Zustimmung von Satzungen sowie der Bewilligung von Städtebaufördermitteln.
Aufgabe Bauleitplanung:
- Genehmigung von Flächennutzungsplänen für alle Thüringer Kommunen
- Genehmigung von Bebauungsplänen und vorhabensbezogenen Bebauungsplänen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Aufgabe Bearbeitung von Satzungen:
- Prüfung von anzeigepflichtigen Satzungen nach BauGB §§ 8 Abs. 2, 16 Abs. 1, 22 Abs. 1, 25 Abs. 1, 34 Abs. 4, 35 Abs. 6 und 135 a-c der kreisfreien Städte im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 21 Abs. 3 ThürKO
- Prüfung von anzeigepflichtigen Satzungen der kreisfreien Städte nach BauGB §§ 142, 172, 171b und ThürBO §§ 49, 83
Aufgabe Städtebauförderung:
- Aufstellung der Jahresprogramme für Städtebauförderprogramme des Landes, des Bundes und der Länder sowie der EU
- Prüfung von Bewilligungsanträgen und Erteilung von Bewilligungen für Städtebauförderungsmittel
- Verwaltung der zur Bewirtschaftung übertragenen Fördermittel
- Anordnung von Auszahlungen
- Annahme von Einzahlungen
- Prüfung der Verwendungsnachweise
- Mitwirkung in Widerspruchs- und Klageverfahren