
Wer sich ausbilden lassen möchte, muss sich bei einem Ausbildungsbetrieb bewerben. Sowhol für den Ausbildungsberuf Kartograph/in als auch für den Vermessungstechniker/in ist das beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation möglich. Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Berufsausbildung (links oben).
Interessenten am Beruf Vermessungstechniker/in können sich aber auch bei anderen Vermessungsstellen bewerben:
Neben der persönlichen und fachlichen Eignung der Auszubildenden muss auch die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen.
Wer einen Auszubildenden einstellen möchte, und bisher noch nicht ausgebildet hat, wendet sich bitte zur Eignungsfeststellung an das TLVermGeo als zuständige Stelle nach § 73 BBiG.
Wurde die Eignung bereits festgestellt und Sie beabsichtigen, neue Ausbildungsverhältnisse aufzunehmen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Stelle.
Auf Grund der relativ geringen Anzahl von Auszubildenden lohnt sich die Bereitstellung von Vordrucken für Berufsausbildungsverträge, wie dies bei den Kammern üblich ist, nicht. Wir versenden Vordrucke zum Erfassen der Daten, die Bestandteil des Vertrages sein sollen, und fertigen Ihnen auf der Grundlage Ihrer Angaben und entsprechend des Musterausbildungsvertrags vom Bundesinstitut für Berufsbildung den Vertrag und den Eintragungsantrag.
Diese Verfahrensweise ist wegen der geringen Anzahl von Auszubildenden kostengünstiger; außerdem können so kurzfristig Änderungen rechtlicher Regelungen und in der Organisation der Ausbildung schnell berücksichtigt werden.
Bitte verwenden Sie die beim Download angebotenen Vordrucke „Fragebogen zum Berufsausbildungsvertrag“ und „Anmeldung zur Berufsschule“ erst, wenn die Eignung festgestellt wurde bzw. die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Nach Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist die Anmeldung beim Staatlichen Berufsschulzentrum Gotha-West vorzunehmen. Den Vordruck der Berufsschule bieten wir in der Rubrik Download (siehe Link rechts oben) an.
Wer zur Berufsausbildung einstellt, hat mit dem/der Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen und diesen schriftlich niederzulegen. Das darf erst nach festgestellter Eignung erfolgen. Unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist durch den Ausbildenden die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen und die Anmeldung in der Berufsschule vorzunehmen.
Die Ausbildung beginnt in der Regel in der Mitte des Monats August und dauert entsprechend der Ausbildungsordnung drei Jahre. Sie findet in der Regel beim Ausbildenden statt. Da aber keine Ausbildungsstätte alle Inhalte gemäß Ausbildungsrahmenplan vermitteln kann, sind Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte notwendig.