Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Inhalt

Zuständige Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Landesamt für Vermessung und Geoinformation

- als zuständige Stelle nach § 73 BBiG -
Hohenwindenstraße 13 a, 99086 Erfurt
 
Rechtsgrundlagen
 
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) ist gemäß § 73 Abs. 1 Berufs­bildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Pkt. 7 der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung vom 23. Juli 1999 (GVBl. S. 514) in der jeweils geltenden Fassung die zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in, soweit die Ausbildung im öffentlichen Dienst stattfindet, insbesondere Ausbildungsstellen
  • in kommunalen Behörden (z. B. Stadt- und Kreisverwaltungen)
  • in Landes­behörden (TLVermGeo, Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung)
  • bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI).

Für die Ausbildung in der gewerblichen Wirtschaft sind im Freistaat Thüringen zuständig

  • Industrie- und Handelskammer Erfurt (EF, WE, EA, EIC, GTH, KYF, NDH, SÖM, UH, WAK, AP)
  • Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (G, J, ABG, GRZ, SHK, SOK, SLF)
  • Industrie- und Handelskammer Südthüringen (HBN, IK, SM, SON SHL).
 
Aufgaben der zuständigen Stelle
 
Das TLVermGeo erfüllt im Freistaat Thüringen für den öffentlichen Dienst die Aufgaben, für die in der gewerblichen Wirtschaft die Industrie- und Handelskammern zuständig sind. Dazu gehören u. a.:
  • die Eignungsfeststellung nach § 27 BBiG (persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte nach §§ 28 bis 30 BBiG),
  • die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung und die Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden (§ 76 BBiG),
  • die Führung des Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34 BBiG),
  • die Durchführung der durch die Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Zwischenprüfung (§ 48 BBiG) und Abschlussprüfung (§ 37 BBiG),
  • die Durchführung von Prüfungen zur beruflichen Fortbildung (§ 56 BBiG) und zur beruflichen Umschulung (§ 62 BBiG).
Die zuständige Stelle hat
 
einen Berufsbildungsausschuss errichtet (§ 77 BBiG), der in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist sowie die von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung beschließt,
  • zur Abnahme der Prüfungen in jedem Ausbildungsberuf einen Prüfungsausschuss errichtet (§ 39 BBiG) und Prüfungsordnungen für Abschlussprüfungen (§ 47 BBiG) sowie für Zwischenprüfungen erlassen,
  • für die Eignungsfeststellung sowie zur Ausbildungsberatung und -überwachung zwei Ausbildungsberater bestellt.

 

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Ansprechpartner

Herr Neukamm

Tel.: 0361 3783716
Fax: 0361 3783719

marko.neukamm{at}tlvermgeo.thueringen{punkt}de