Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Inhalt

Laufbahnausbildung

In der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TKVV) wird für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen (Referendarausbildung) sowie für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes (Anwärterausbildung) ausgebildet.

Bewerbungen zur Einstellung sollen nur dann erfolgen, wenn unter "Ausbildung - Aktuelle Informationen" Stellen ausgeschrieben sind. Derzeit ist in der TKVV keine Einstellung zur Referendarausbildung vorgesehen.

Beide Ausbildungsformen setzen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Vermessung voraus. Deshalb ist auch die Ausbildungszeit wesentlich kürzer als bei Laufbahnen, die das Studium einschließen.

In den Laufbahnen des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes sowie des mittleren vermessungstechnischen und des mittleren kartographischen Verwaltungsdienstes ist zz. keine Ausbildung vorgesehen.

An die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgeschriebene Dauer des Vorbereitungsdienstes schließt sich die vorgesehene Große Staatsprüfung bzw. Laufbahnprüfung mit einem zeitlichen Umfang von vier bis sechs Wochen an. Für den Zeitraum der Ausbildung und Prüfung erfolgt eine Verbeamtung auf Widerruf.

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Referendarausbildung

Der Ausbildung und Prüfung liegt die Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOhtD) zu Grunde. Bewerber/innen müssen das für ihre Fachrichtung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studiengang mit einer Diplomprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer gleichwertigen, auch ausländischen, Hochschulprüfung abgeschlossen haben.

Ausbildungsziele

  • das an der Hochschule erworbenen Wissen in der Praxis anwenden und gegebenenfalls ergänzen
  • umfassende Kenntnisse in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben erlangen

Ausbildungsinhalte

  • Liegenschaftskataster
  • Ländliche Neuordnung
  • Landesplanung und Städteplanung
  • Landesvermessung und Kartographie
  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
  • Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit

Einstellungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • abgeschlossenes Studium des Vermessungswesens an einer wissenschaftlichen Hochschule (s. o.)
  • bei Beginn darf das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein

Ausbildungsbeginn: 1. Juli
Ausbildungsdauer: zwei Jahre

Bei der Bewerbung ist Bezug auf die Stellenausschreibung zu nehmen. Die Stellenausschreibung wird ca. vier Monate vor Ausbildungsbeginn im Internet (Ausbildung/Aktuelle Informationen) bekannt gemacht. Auch der Freistaat Thüringen ist, wie fast alle Länder, zur Durchführung der Großen Staatsprüfung dem gemeinschaftlichen Oberprüfungsamt deutscher Länder und Verwaltungen für den höheren technischen Verwaltungsdienst angeschlossen.

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Anwärterausbildung

Der Ausbildung und Prüfung liegt die Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen vermessungstechnischen und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOgvermkartD) zu Grunde. Bewerber/innen müssen über einen Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Vermessungswesen oder den Abschluss eines entsprechenden Studiengangs an einer Gesamthochschule besitzen.

Ausbildungsziel

Vermittlung von berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnissen, die zur Erfüllung der Aufgaben in dieser Laufbahn benötigt werden, auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens.

Ausbildungsinhalte

  • Katasterführung
  • Katastervermessung
  • Geschäftsführung
  • Landesvermessung
  • Verwaltung und Recht

Einstellungsvoraussetzung

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • abgeschlossenes Studium des Vermessungswesens an einer Fachhochschule (s. o.)
  • bei Beginn darf das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein

Ausbildungsbeginn: 1. Oktober
Ausbildungsdauer: ein Jahr und sechs Monate

Bei der Bewerbung ist Bezug auf die Stellenausschreibung zu nehmen. Die Stellenausschreibung wird ca. vier Monate vor Ausbildungsbeginn im Internet (Ausbildung/Aktuelle Informationen) bekannt gemacht.