Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landesamt für Vermessung und Geoinformation

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Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungen zur Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen, zur Bildung neuer Flurstücken, zur Einmessung von Gebäuden und deren Veränderungen sowie zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters.

Liegenschaftsvermessungen dürfen grundsätzlich nur durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) und in Thüringen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) vorgenommen werden.

Liegenschaftsvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung werden vom TLVermGeo durchgeführt. Hiervon ausgenommen sind die Anträge der Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden.

Die ÖbVI führen Liegenschaftsvervessungen von privatrechtlichen Antragstellern, kommunalen Körperschaften und Trägern der Bundesverwaltung aus. Gleiches gilt für Anträge der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Riss_LiKa_Beispiel
Beispiel einer Liegenschaftsvermessung