Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Inhalt

Liegenschaftskataster


Über sämtliche Liegenschaften des Freistaates Thüringen ist ein Kataster zu führen (Liegenschaftskataster). Liegenschaften im Sinne des Thüringer Katastergesetzes sind Flurstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung (GBO). Es soll die Liegenschaften so nachweisen und beschreiben, wie es die Bedürfnisse von Recht, Verwaltung, Wirtschaft und Umwelt erfordern. Es muss insbesondere als Grundlage für grundstücksbezogene Informationssysteme geeignet sein.

Aufgrund der historischen Entwicklung des heutigen Freistaates Thüringen aus einer Vielzahl von Fürsten- und Herzogtümern einschließlich deren Exklaven besteht das heutige Liegenschaftskataster aus 10 unterschiedlichen Katastersystemen. Dieses spiegelt sich in den Kartenmaßstäben, der Genauigkeit und zeichnerischen Qualität wider.


Einsicht, Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Katasterauskunft)

Jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Liegenschaftskataster und seine Unterlagen einsehen sowie Auskunft und Auszüge daraus erhalten.

Die Katasterauskunft erteilen neben dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) die in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Kommunen und Landkreise, sofern diese Stellen am automatisierten Online-Verfahren teilnehmen (siehe Liste der ÖbVI, Link in der Marginalspalte).

ÜKTh250 Katsys
Ausschnitt der Übersichtskarte 1:250 000 "Thüringer Katastersysteme"

Die Ursprünge des Liegenschaftskatasters gehen bis in das 18.Jh. zurück. Die Entstehung basiert auf dem neu geschaffenen Grundsteuerkataster zur gerechteren Besteuerung des Grundbesitzes. Mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 und eines einheitlichen Grundbuches entwickelte sich der Nachweis der Grundstücksgrenzen und die Sicherung des Eigentums zur Hauptaufgabe.

Das Liegenschaftskataster besteht aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch. Die Liegenschaftskarte und ihre zugrunde liegenden Vermessungsunterlagen weisen dabei die eindeutig geometrische Lage der Flurstücke nach, während im Liegenschaftsbuch das einzelne Flurstück näher beschrieben wird. Daneben weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung und die Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach.

KatKarte schätzung

Die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung wurden in sog. Schätzungskarten eingetragen. Sie stehen nur analog zur Verfügung und werden zz. nicht weitergeführt.

Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe. Sie wird von den Katasterbereichen des TLVermGeo wahrgenommen. Die Fortführung geschieht auf Grundlage von Katastervermessungen und Mitteilungen von Behörden. Im Wesentlichen werden Katastervermessungen in der Örtlichkeit durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt.


Jeder Bürger mit einem berechtigten Interesse kann das Liegenschaftskataster einsehen und Auskunft darüber erhalten. Einschränkungen können jedoch aus Datenschutzgründen bzw. Gründen des öffentlichen Wohls bestehen.


Nachfolgend ein paar Beispiele historischer Katasterkarten
des 19. / Anfang 20. Jh.

KatKarte 1
KatKarte 2
KatKarte 3
KatKarte 4