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Höhenfestpunkte

Die Gesamtheit der Höhenfestpunkte (HFP) bildet das Höhenfestpunktfeld (HFP-Feld) und realisiert das amtliche Höhenbezugssystem. Amtliches Höhenbezugssystem in Thüringen ist das System »Deutsches Haupthöhennetz 1992« (DHHN92). Die Höhen sind Normalhöhen, bezogen auf den Nullpunkt des Pegels Amsterdam (NAP). Die Höhenangaben erfolgen in Meter über Normalhöhennull (m über NHN).

Höhenfestpunkte werden nach ihrer Bestimmungsmethode auch als Nivellementpunkte (NivP) bezeichnet. HFP sind hierarchisch in die 1. -3. Ordnung unterteilt. Im Unterschied zu den Lagefestpunkten werden HFP nicht als flächendeckendes Netz, sondern als Nivellementlinien und -schleifen entlang befestigter Straßen angelegt. Die Linienführung des HFP-Feldes 1. und 2. Ordnung entspricht im Wesentlichen der Konfiguration des Staatlichen Nivellementnetzes der DDR (SNN), in welches wiederum historische Höhennetze (z. B. Deutsches Haupthöhennetz 1912 (DHHN12) des Reichsamtes für Landesaufnahme (RfL)) einbezogen worden sind. Da die Maschenweite des SNN den gestiegenen Anforderungen an die Verfügbarkeit und Punktdichte nicht mehr entsprach, wurde ab 1991 mit dem Aufbaudes Höhenfestpunktfeldes 3. Ordnung begonnen.

Für HFP können Höhenangaben in folgenden Systemen bereitgestellt werden:
 
Höhenstatus 150
Normalhöhen im System des SNN76 (HN76)
CRS: DE_SNN76_NH
 
Höhenstatus 160
Normalhöhen im System des DHHN92 (NHN92)
CRS: DE_DHHN92_NH
 
Aufgrund großräumiger tektonischer oder anthropogener Höhenbewegungen der Erdoberfläche müssen in geeigneten Zeitabständen Wiederholungsmessungen durchgeführt werden.So wurde in den Jahren 2006 bis Ende 2012 das HFP-Netz 1. Ordnung im Rahmen einen deutschlandweiten Vorhabens der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) erneuert und messtechnisch neu beobachtet. Die durchgeführten Arbeiten stellen einen wesentlichen Bestandteil für die Realisierung eines einheitlichen geodätischen Raumbezuges in Deutschland dar.
 
Vermarkung
 
Die Vermarkung von Höhenfestpunkten erfolgt durch Höhenbolzen verschiedener Ausführungen. An Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen (z. B. Brückenbauwerken) werden Mauerbolzen angebracht. Im HFP-Feld 3. Ordnung ist auch die Vermarkung durch Stehbolzen in horizontalen Vermarkungsträgern möglich. Sind keine geeigneten Vermarkungsträger vorhanden, erfolgt die Vermarkung durch im Erdreich einbetonierte Granitpfeiler (Nivellementspfeiler) mit seitlich oder auf der Kopffläche angebrachtem Höhenbolzen. Diese Vermarkungsart wird als Pfeilerbolzen bezeichnet. Eine Sonderform von Höhenfestpunkten ist die Höhenmarke. Diese Vermarkungsart wurde beim Aufbau des DHHN12 verwendet und ist beispielsweise noch heute an Kirchen oder Bahnhofsgebäuden zu finden.
 
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Vermarkungsarten

HFP MBolzen HFP PBolzen HFP Höhenmarke
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Skizze HFP-Nachweis
Einzelnachweis Höhenfestpunkt