
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den Thüringer Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossen und veröffentlicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.
In Thüringen liegen für baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen Bodenrichtwerte vor. In Einzelfällen sind Bodenrichtwerte auch für Rohbauland und Bauerwartungsland vorhanden. Die Bodenrichtwerte haben aufgrund ihrer zonalen Abgrenzung immer einen räumlichen Bezug.
Die Darstellung der Bodenrichtwerte erfolgt auf Basiskarten. Bodenrichtwerte für Bauflächen werden in der Regel auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) geführt. Soweit diese in einzelnen Gemarkungen noch nicht amtlich eingeführt wurde, erfolgt die Darstellung auf Grundlage der Digitalen Topographischen Karte. Als Basiskarte für land - und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte dient die Gemarkungsübersichtskarte.
Informationen über die Bodenrichtwerte sind für jedermann im Internet oder bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhältlich.