
Mit dem Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) werden die zu den Stichtagen 31.12.2008 und 31.12.2010 durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwerte veröffentlicht. BORIS-TH ist Teil der Geodateninfrastruktur in Thüringen und dient zur Bereitstellung aller im amtlichen digitalen Führungssystem verfügbaren Bodenrichtwerte im Internet.
Der Start erfolgt über den Link am rechten Bildschirmrand. Jedermann kann kostenfrei auf BORIS-TH zugreifen. Hierfür sind weder ein Benutzername noch ein Passwort erforderlich.
Fachlich wird zwischen Bodenrichtwerten für Bauflächen und Bodenrichtwerten für land- und forstwirtschaftliche Flächen unterschieden. Darüber hinaus gibt es städtebauliche Maßnahmegebiete (Sanierungsgebiete, Entwicklungsbereiche), welche aufgrund ihrer rechtlichen Bedeutung für die Bodenrichtwerte ebenfalls abgebildet werden.
Die Navigation in BORIS-TH ist geografisch über Karten in verschiedenen Maßstäben sowie alphanumerisch über die Lagebezeichnung (Gemarkung - Flur - Flurstück bzw. Gemeinde - Straße - Hausnummer) möglich.
Die Bodenrichtwerte und ihre wertbeeinflussenden Merkmale sind für jedermann kostenfrei einsehbar. Der Kartenausschnitt am Bildschirm enthält die zonalen Abgrenzungen der Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwerte selbst. Ihre wertbeeinflussenden Merkmale werden in einem zusätzlichen Informationsfenster präsentiert.
Für alle Nutzer ist kostenfrei die Druckausgabe einer Bodenrichtwertinformation möglich. Diese beinhaltet einen Kartenausschnitt mit dem ausgewählten Bodenrichtwert sowie die wertbeeinflussenden Merkmale. Die Bodenrichtwerte für Bauflächen werden grundsätzlich auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte präsentiert. Soweit diese zum Stichtag 31.12.2008 in einzelnen Gemarkungen noch nicht amtlich eingeführt war, erfolgt die Darstellung auf Grundlage der Digitalen Topographischen Karte. Als Basiskarte für land - und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte dient die Gemarkungsübersichtskarte.
Auf Antrag werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse kostenpflichtig amtliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt. Der Antrag kann über den Bestellservice online an die zuständige Geschäftsstelle gestellt werden. Die Bodenrichtwertauskunft beinhaltet ebenfalls einen Kartenausschnitt sowie alle das Antragsobjekt betreffenden Bodenrichtwerte einschließlich der wertbeeinflussenden Merkmale. Hierbei wird, im Gegensatz zur Bodenrichtwertinformation, eine qualifizierte Aussage zur Lage des Antragsobjekts in Bezug auf die Bodenrichtwertzonen getroffen.
Mündliche oder schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte werden selbstverständlich auch weiterhin für jedermann durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erteilt.