Die Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Beratung
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Inhalt

Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

beinhaltet die Erklärung der Rechtsstaatswidrigkeit oder die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen in der SBZ/DDR aus der Zeit vom

8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990,

wenn diese

  • zu einer gesundheitlichen Schädigung,
  • zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder
  • zu einer beruflichen Benachteiligung

geführt haben und ihre Folgen noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken.

Als rechtsstaatswidrig wird eine Verwaltungsentscheidung dann angesehen, wenn sie

  • in schwer wiegender Weise gegen die Menschenwürde und die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient hat oder
  • einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat.

Insbesondere die Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands 1952 und der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung 1961 sind mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats unvereinbar.

Ermöglicht die Rückgabe oder Entschädigung eingezogener
Vermögenswerte.

Begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen:

  • Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz

sowie

  • Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung.

Wird bei den Rehabilitierungsbehörden der Länder
beantragt.

Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.

Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann / TLStU
- Matthias Morawski / Tina Weinrich/ Manfred Buchta/Beratungsinitiative

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Icon externer Link Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche

Icon Download Merkblatt Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung (VwRehaG_BerRehaG)
des Bundesministerium der Justiz
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