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beinhaltet die Erklärung der Rechtsstaatswidrigkeit oder die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen in der SBZ/DDR aus der Zeit vom
8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990,
wenn diese
geführt haben und ihre Folgen noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken.
Als rechtsstaatswidrig wird eine Verwaltungsentscheidung dann angesehen, wenn sie
Insbesondere die Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands 1952 und der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung 1961 sind mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats unvereinbar.
Ermöglicht die Rückgabe oder Entschädigung eingezogener
Vermögenswerte.
Begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen:
sowie
Wird bei den Rehabilitierungsbehörden der Länder
beantragt.
Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.
Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann / TLStU
- Matthias Morawski / Tina Weinrich/ Manfred Buchta/Beratungsinitiative
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche
Merkblatt Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung (VwRehaG_BerRehaG)
des Bundesministerium der Justiz
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