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beinhaltet die Aufhebung politisch motivierter Unrechtsurteile staatlicher deutscher Gerichte in der SBZ/DDR aus der Zeit
vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990,
Kommt auch in Betracht, wenn die gerichtliche oder behördliche Entscheidung über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens ergangen ist, u. a. bei
Ermöglicht
Begründet darüber hinaus Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen
kann formlos bei jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. In Thüringen sind die Landgerichte in Erfurt, Gera und Meiningen zuständig.
Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.
Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann / TLStU
- Matthias Morawski / Tina Weinrich/ Manfred Buchta/ Beratungsinitiative
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet
Merkblatt Strafrechtliche Rehabilitierung (StrRehaG)
des Bundesministerium der Justiz
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