Die Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Beratung
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Inhalt

Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

beinhaltet die Aufhebung politisch motivierter Unrechtsurteile staatlicher deutscher Gerichte in der SBZ/DDR aus der Zeit

vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990,

  • wenn die Entscheidung der politischen Verfolgung gedient hat (u. a. Verurteilung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts/ Republikflucht, staatsfeindlicher Hetze, Spionage, Wehrdienstverweigerung) oder
  • wenn die für den Tatbestand angeordnete Strafe aus politischen Gründen unverhältnismäßig hoch ist.

Kommt auch in Betracht, wenn die gerichtliche oder behördliche Entscheidung über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens ergangen ist, u. a. bei

  • Zuführung,
  • rechtsstaatswidriger Einweisung in eine psychiatrische Anstalt oder
  • Leben unter haftähnlichen Bedingungen während einer Zwangsarbeit, im DDR-Aufnahmelager oder im Jugendwerkhof.

Ermöglicht

  • die Entfernung der Verurteilung aus dem Strafregister,
  • die Erstattung damals bezahlter Geldstrafen und Gerichtskosten und
  • die Rückgabe oder Entschädigung eingezogener Vermögenswerte.

Begründet darüber hinaus Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen

  • Kapitalentschädigung für Haftzeiten,
  • Unterstützungsleistungen,
  • Besondere Zuwendung für Haftopfer,
  • Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung.

kann formlos bei jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. In Thüringen sind die Landgerichte in Erfurt, Gera und Meiningen zuständig.

Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.

Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann / TLStU
- Matthias Morawski / Tina Weinrich/ Manfred Buchta/ Beratungsinitiative

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Icon externer Link Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet

Icon Download Merkblatt Strafrechtliche Rehabilitierung (StrRehaG)
des Bundesministerium der Justiz
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