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beinhaltet den Ausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Beruf oder berufsbezogene Ausbildung in der SBZ/DDR aus der Zeit vom
8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990.
Ein Eingriff liegt u. a. vor bei
ermöglicht, für die noch heute spürbaren Auswirkungen, soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen:
begründet für politisch verfolgte Schüler und Studenten, u. a. bei
den Anspruch auf folgende Leistungen:
Wird bei den Rehabilitierungsbehörden der Länder beantragt.
Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.
Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann / TLStU
- Matthias Morawski / Tina Weinrich / Manfred Buchta / Beratungsinitiative
Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
Merkblatt Berufliche Rehabilitierung (VwRehaG-BerRehaG)
des Bundesministerium der Justiz
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