Die Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Beratung
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Inhalt

Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

beinhaltet den Ausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Beruf oder berufsbezogene Ausbildung in der SBZ/DDR aus der Zeit vom

8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990.

Ein Eingriff liegt u. a. vor bei

  • zu Unrecht erlittenem Freiheitsentzug,
  • verfolgungsbedingtem Verweis von einer Fach- oder Hochschule,
  • rechtsstaatswidrigem Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder eines Seefahrtsbuches,
  • beruflichen Repressalien und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen politischer oder religiöser Überzeugungen, Kritik am System der DDR, wegen eines Ausreiseantrages oder verbotener Westkontakte.

ermöglicht, für die noch heute spürbaren Auswirkungen, soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen:  

  • Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung,
  • Ausgleichsleistungen für Verfolgungsopfer in schwieriger wirtschaftlicher Lage,
  • bevorzugte Förderung von beruflicher Weiter- und Fortbildung.

begründet für politisch verfolgte Schüler und Studenten, u. a. bei

  • Relegierung von der Schule,
  • Nichtzulassung zum Abitur oder
  • Rücknahme der Delegierung zum Studium,

den Anspruch auf folgende Leistungen:

  • bevorzugte Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung
  • evtl. Erlass der Rückzahlung eines BAföG-Darlehens.

Wird bei den Rehabilitierungsbehörden der Länder beantragt.

Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.

Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann / TLStU
- Matthias Morawski / Tina Weinrich / Manfred Buchta / Beratungsinitiative

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Icon externer Link Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Icon Download Merkblatt Berufliche Rehabilitierung (VwRehaG-BerRehaG)
des Bundesministerium der Justiz
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