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Der TLStU gewährt Unterstützung bei der Antragstellung auf Einsicht in Stasi-Unterlagen bei der Bundesbeauftragten. Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über seine Person angelegt hat.
Nach Stasi-Unterlagen-Gesetz ist allein die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) für die Erfassung, Verwahrung, Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zuständig. Das Antragsformular können Sie aber auch von dieser Seite (siehe unten, oder verlinken) herunterladen, ausdrucken und mit einer Identitätsbescheinigung an jede Außenstelle der BStU senden.
Ansprechpartner:
- Thomas Heinemann/TLStU
- Manfred May/Beratungsinitiative
- Matthias Morawski/Beratungsinitiative
- Tina Weinrich/Beratungsinitiative
Die Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Antragsformular auf Akteneinsicht
als PDF-Dokument zum Download
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