Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

Fachinformationen zu Tierseuchen

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.
Haustiere sind vom Menschen gehaltene Tiere einschließlich der Bienen und des Gehegewildes, jedoch ausschließlich der Fische.
Als Vieh gelten folgende Haustiere:

  • Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide
  • Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
  • Schafe und Ziegen
  • Schweine
  • Hasen, Kaninchen
  • Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln
  • Wildklauentiere (Gehegewild; d. h. Tier, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen über Tierseuchen:

 BMELV

 BMELV - Referenzlaboratorien

 www.fli.bund.de