Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

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Pharmazie

Arznei3

Mit Arzneimitteln können Krankheiten geheilt, gelindert und verhütet werden. Wenn die Produkte jedoch Qualitätsmängel aufweisen, können sie die Gesundheit gefährden.

Um negative Eigenschaften weitgehend zu vermeiden, überwacht das Dezernat die Einhaltung des Arzneimittelrechts bei der pharmazeutischen Industrie, in Apotheken, im pharmazeutischen Großhandel sowie im Einzelhandel.

Zu den Kernaufgaben der Länder im Vollzug arzneimittelrechtlicher Vorschriften gehören unter anderem: 

  • Erteilung von Erlaubnissen für die Herstellung und Einfuhr von Arzneimitteln sowie für den Großhandel mit Arzneimitteln 
  • regelmäßige Überwachung  des Arzneimittelverkehrs
  • Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen
  • Anordnung von Maßnahmen, z.B. Untersagen des Inverkehrbringens, Rückruf, Sicherstellung
  • Überwachung der Arzneimittelwerbung 
  • Erteilen von Betriebserlaubnissen für Apotheken und anderen Erlaubnissen nach ApoG
  • Überwachung des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten 

 
Kontakt
TLLV
Dezernat 24
Dr. Dirk Humann
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 37-743240
Fax: 0361 37-743024
 Abteilung 2

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Zum Schutze der Verbraucher unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. (Information des Zolls vom 13. Januar 2011)

Patienten, die bestimmte Medikamente mit in den Urlaub nehmen müssen, finden hier  Himweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen (Information der Bundesopiumstelle vom 16. Juni 2008)

Icon externer Link Arzneimittelgesetz

Icon externer Link Apothekengesetz

Icon externer Link Medizinproduktegesetz

Icon externer Link Infektionsschutzgesetz