
Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen wollen, benötigen eine Zulassung.
Die Zulassung eines Betriebes erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtvorschriften:
• § 9 der Verordnung über die Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung- Tier-LMHV)
• Verordnung (EG) Nr. 882/2004 - Art. 31 Abs. 2 sowie das
• EU-Hygienepaket, bestehend aus:
o Verordnung (EG) Nr. 854/2004 - Art. 1 und 3
o Verordnung (EG) 853/2004 - Art. 4 und Anhang III
o Verordnung (EG) 852/2004 - Art. 6 und Anhang II
Eine Betriebszulassung wird für die Art der einzelnen Tätigkeiten, z. B. Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung oder Verpacken, erteilt. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für reine Transport- oder Lagertätigkeiten ohne Temperaturregelungen sowie für bestimmte lokale Formen des Einzelhandels.
Die Zulassung richtet sich nach der Betriebsart und der Herstellungs- bzw. Bearbeitungsmenge des Betriebes, sie wird in Abhängigkeit von der Betriebsart und -größe vom Dezernat „Lebens-mittelüberwachung, Fleischhygiene“ des TLLV oder vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt. Auch Milch und Fisch verarbeitende Betriebe, bestimmte Hersteller von Eiprodukten oder Großküchen unterliegen der Zulassungspflicht.
Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Antragstellung des Lebensmittelunternehmers. Nach Prüfung der vorgelegten Betriebsunterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, bei der kontrolliert wird, ob die gesetzlichen Hygieneanforderungen der EU eingehalten werden. Mit der Zustellung des Zulassungsbescheides erhält das Unternehmen eine Zulassungsnummer. Dieses ovale Identitätskennzeichen auf den Produkten dient der Rückverfolgbarkeit des Produktes, vom Handelsbetrieb bis zum Hersteller. Die Betriebsnummern sind in einer
Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.
Im Jahr 2010 erhielten insgesamt 168 Lebensmittelbetriebe ihre endgültige Zulassung. Wie im Vorjahr belief sich der Großteil der Zulassungen auf den Sektor Fleisch. Für den Bereich Schweine- und Rindfleisch entfielen 63 % der Zulassungen auf Schlachtstätten meist kleinerer Unternehmen mit geringen Schlachtzahlen, die überwiegend im ländlichen Bereich angesiedelt sind. Weiterhin konnten 23 Farmwildschlachtbetriebe zugelassen werden. Für Verarbeitungsbetriebe und Hersteller von Fleischprodukten, Fleischzubereitungen und Hackfleisch wurden 121 Zulassungen vergeben, die Mehrzahl davon in der Zuständigkeit der VLÜÄ.
In Freistaat Thüringen waren zum Stichtag 31. Dezember 2010 insgesamt 440 Lebens-mittelbetriebe zugelassen.