
Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, be- oder verarbeiten oder einen Großhandel betreiben, benötigen grundsätzlich eine Zulassung nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union. Ausgenommen sind die ausschließlich lokal tätigen handwerklichen Betriebe, der Einzelhandel und die Gastronomie. Jedoch können auch andere Betriebe, die Lebensmittel in den Verkehr bringen, zulassungspflichtig sein. Das Dezernat „Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene" ist, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, für die Erteilung dieser Zulassungen zuständig.
Die Zulassung der in Thüringen tätigen Gegenproben-Sachverständigen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Dezernates. Diese Sachverständigen untersuchen die bei amtlichen Probenahmen zurückgelassenen Proben (Gegenproben). Die Hersteller erhalten damit die Möglichkeit, die amtlichen Untersuchungergebnisse überprüfen zu lassen.
Bei Warnmeldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen für Lebensmittel bzw. für Bedarfsgegenstände entscheidet das Dezernat über notwendige Vollzugsmaßnahmen. Die zum Schutz der Verbraucher getroffenen Maßnahmen werden von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern umgesetzt. Bei Beanstandungen von in Thüringen produzierten oder vertriebenen potentiell gesundheitsgefährdenden Produkten schließen die zu treffenden Maßnahmen, je nach Erfordernis, Betriebsüberprüfungen, die Untersuchung von Produkten, die Anweisung und Überwachung von Rückrufen, Verkehrsverbote und amtliche Sicherstellungen ein.
Im Falle von Beanstandungen in Thüringen oder sonstigen Erkenntnissen des TLLV über gesundheitsgefährdende Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände werden die für andere Überwachungsbehörden wichtigen Informationen in die Schnellwarnsysteme eingestellt.
Dem Dezernat „Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene" obliegen zudem die Prüfungen von Lebensmittelkontrolleuren und den bei der Fleischuntersuchung tätigen amtlichen Fachassistenten.
Das Dezernat übt die Fachaufsicht über die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden aus, in Thüringen sind das die
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) . Hierzu gehört die fachliche Beratung und Hilfestellung bei der Anwendung des Lebensmittelrechts und im Bedarfsfall die Entsendung von Sachverständigen-Teams.
Kontakt
TLLV
Dezernat 23
Dr. Wolfgang Schüler
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 37-743230
Fax: 0361 37-743020
Abteilung 2
Thüringer Gegen-
probensachverständige
06. Dezember 2010
Zulassung von Betrieben
Formulare
Betriebe für den
Handel mit tierischen Lebensmitteln
Datenbank des BVL
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