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Therapiebedürftige Hörstörungen liegen bei ca. 2 von 1.000 Neugeborenen vor. Wird eine solche Hörstörung nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann sie zur Beeinträchtigung der Sprachentwicklung und Kommunikation führen und damit die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung des Kindes erheblich negativ beeinflussen.
Das Hörscreening für Neugeborene (Universelles Neugeborenen-Hörscreening) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2009 Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Es dient dem Ziel, frühzeitig behandlungsbedürftige Hörstörungen zu erkennen. Eine rechtzeitige Diagnosestellung gewährleistet, dass bereits im Säuglingsalter mit einer adäquaten Therapie begonnen werden kann. Moderne Hörgeräte-Technologie und Frühförderung helfen, die vorhandenen Defizite auszugleichen und Spätfolgen zu minimieren.
Die beim Neugeborenen-Hörscreening durch geschultes Personal anzuwendenden modernen Untersuchungsverfahren TEOAE (Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen) und AABR (Automatisierte Hirnstammaudiometrie) führen zu zuverlässigen Ergebnissen. Sie sind für das Kind völlig harmlos und tragen maßgeblich dazu bei, im Falle auffälliger Untersuchungsergebnisse frühzeitig die pädaudiologische Bestätigungsdiagnostik einzuleiten. Die abschließende Diagnose bildet die Grundlage für eine individuelle Behandlung in der entscheidenden Entwicklungsphase des Hörvermögens.
Das Thüringer Vorsorgezentrum für Kinder unterstützt Eltern dabei, dass Kinder an den notwendigen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings reicht die Betreuung bis hin zur pädaudiologischen Bestätigungsdiagnostik bzw. Therapieeinleitung.
Weitere Details sind dem
Informationsschreiben zu entnehmen.