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Das
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes wurde im Dezember 2008 verabschiedet. Da Kinderschutz und Kindergesundheit untrennbar zusammengehören, kommt der Sicherstellung der lückenlosen Durchführung der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 eine zentrale Rolle zu. Diese Aufgabe wird von dem beim Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz - Abteilung Medizinaluntersuchung - errichteten Vorsorgezentrum für Kinder wahrgenommen.
Näheres zur Arbeit des Zentrums ist im
Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sowie in der
Thüringer Verordnung über die Errichtung und die Aufgaben des Vorsorgezentrums für Kinder vom 13.08.2009 geregelt.
Beim Vorsorgezentrum für Kinder wurde ein Servicetelefon eingerichtet. Von montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr werden unter dieser Telefonnummer Anfragen von Personensorgeberechtigten, Ärzten und Jugendämtern beantwortet.
Das Vorsorgezentrum für Kinder ist außerdem zuständig für die Gewährleistung der lückenlosen Durchführung notwendiger Kontrolluntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings einschließlich der entsprechenden Bestätigungsdiagnostik sowie des Neugeborenenscreenings auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen.

Thür. Gesetz zur Förderung der Teilnahme
Früherkennungs- untersuchungen für Kinder
Formulare
Download Untersuchungsvordrucke

Deutsche Gesellschaft
für Neugeborenenscreening

Neugeborenen-Hörscreening
Deutsche Kinderhilfe e. V./ Aktion Frühkindliches Hören
Neugeborenen-Hörscreening
in Thüringen