
Eine Medizinisch-technische Assistentin (MTA) bei der Messung Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK)
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Die Trinkwasserverordnung § 15 Abs. 3 Satz 3 und 4 legt fest, dass die Ergebnisse durchgeführter Trinkwasseranalysen innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt der Untersuchung der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörde der Landkreise und kreisfreien Städte (zuständige Behörde) zu übersenden sind. Diese Daten sind ab dem 01. Januar 2011 elektronisch zu übermitteln.
Sie finden hier die Grundlagen des mit Jahresbeginn geltenden EDV-Verfahrens für die Übermittlung:
Begründung der Allgemeinverfügung
Parametertabelle (Stand 06.12.2011)
Kontakt
Dr. Frank Hißner
Tennstedter Str. 8/9
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Medizinaluntersuchung