Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

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EDV-Verfahren zu Übermittlung der Ergebnisse von Trinkwasseranalysen

Wasserhygiene Trinkwasseruntersuchung Eine Medizinisch-technische Assistentin (MTA) bei der Messung Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die Trinkwasserverordnung § 15 Abs. 3 Satz 3 und 4 legt fest, dass die Ergebnisse durchgeführter Trinkwasseranalysen innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt der Untersuchung der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörde der Landkreise und kreisfreien Städte (zuständige Behörde) zu übersenden sind. Diese Daten sind ab dem 01. Januar 2011 elektronisch zu übermitteln.

Sie finden hier die Grundlagen des mit Jahresbeginn geltenden EDV-Verfahrens für die Übermittlung:

 Allgemeinverfügung

 Begründung der Allgemeinverfügung

 Schnittstellenbeschreibung

 Parametertabelle (Stand 06.12.2011)

 

 

Kontakt

Dr. Frank Hißner
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 - 37 743 328
Fax: 0361 - 37 743 032
 Medizinaluntersuchung