
Aufgabe der Kommunalhygiene ist es, durch vorbeugende Maßnahmen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Gefährdungen infolge schädigender Umweltfaktoren zu verringern bzw. vollständig zu beseitigen. Es handelt sich dabei um gesundheitswirksame Umweltfaktoren physikalischer, chemischer und biologischer Art wie z. B. Lärm, elektromagnetische Strahlung, Luftschadstoffe, Gerüche und Bakterien in der natürlichen und gebauten Umwelt.
Voraussetzung zur Einleitung von Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitsbezogene Bewertung des Zustandes dieser Umwelt.
Schwerpunkt der kommunalhygienischen Arbeit ist u. a. die Erarbeitung von Stellungnahmen mit bewertendem Charakter für Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie im Rahmen von Bauleitplanungen sowohl für die Planungs- und Genehmigungsbehörden als auch in unterstützender Weise für die Gesundheitsämter.
Weitere kommunalhygienische Arbeitsaufgaben:
- Siedlungshygiene
- Hygiene von Einrichtungen des Gemeinbedarfs (soziale Einrichtungen)
- Bauhygiene
- Hygiene der Abfall- und Abwasserbehandlung.