
Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das so genannte A/H1N1-Virus am 25. April 2009 als gesundheitliches Risiko von internationaler Bedeutung eingestuft. Am 11. Juni 2009 wurde die Pandemiephase 6 ausgerufen.
Die Zahl der registrierten Schweinegrippe- Neuerkrankungen war in der vergangenen Woche weiter rückläufig. Der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert-Koch-Institut (RKI) wurden bis zum 17. Dezember knapp 204 000 Infektionen gemeldet. Es gibt noch keinen Grund zur Entwarnung.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Der aktualisierte
Ratgeber Infektionskrankheiten zur Influenza fasst den Kenntnis- und Empfehlungsstand zur Neuen Influenza zusammen.
Die aktuelle Situation erforderte eine grundlegende Anpassung der Strategie. Die empfohlenen Maßnahmen zur Folgenminderung sind in einem neuen Dokument zusammengefasst. Die aktualisierte Falldefinition, der Erhebungsbogen für Gesundheitsämter und die Hinweise für Ärzte zur Meldung des Todes an Neuer Influenza tragen der neuen Situation Rechnung. Die entsprechende Änderung der Meldeverordnung ist am 14. November 2009 in Kraft getreten. Sie finden die genannten Dokumente auf dieser Seite unter "Empfehlungen für das Thüringer Gesundheitswesen".
Die Impfaktion gegen die Neue Grippe läuft in Thüringen seit dem 26. Oktober 2009. Nachdem die Impfung des „Schlüsselpersonals" (z. B. Personal im Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr usw.) abgeschlossen wurde, können sich seit dem 09. November, alle Bürgerinnen und Bürger impfen lassen. Sie erhalten die Impfung von ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt in Ihrer Nähe. Sie können sich aber auch an das zuständige Gesundheitsamt wenden, um einen Impftermin zu vereinbaren bzw. um zu erfahren, wann und wo eine Impfung möglich ist.
Liste der Thüringer Impfärzte (Stand 10. Dezember 2009)
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Informationsseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
Für die Bevölkerung wurden vorsorglich Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen. Zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Ländern hat das RKI verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Diese wurden an Thüringer Strukturen angepasst und den Ärzten, Krankenhäusern und Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie wichtige Hinweise und Formulare für das Thüringer Gesundheitswesen sowie weitere Informationen des RKI.
Formular Gesundheitsamt-Probenbegleitschein
Hinweise für Ärzte für die Meldung an die Gesundheitsämter
Formular Gesundheitsamt-Erhebungsbogen
Materialentnahme bei Patienten
RKI-Informationsseite mit Linksammlung
RKI-Pressemitteilung vom 29. April 2009

Impfbereite Ärzte in Thüringen
Stand 10. Dez. 2009

Hinweise zur Materialentnahme
bei Verdacht auf Influenza A/H1N1
Um eine eindeutige Diagnose zu stellen, ob es sich bei der Erkrankung eines Patienten um die Neue Influenza handelt, entnimmt der behandelnde Arzt vom Patienten einen Nasen- und einen Rachenabstrich. Für die Entnahme des Untersuchungsmaterials erhalten Ärzte von den Gesundheitsämtern spezielle, für die virologische Diagnostik geeignete Abstrichsets.