Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

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Informationen zur Neuen Grippe (Influenza)

Die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das so genannte A/H1N1-Virus am 25. April 2009 als gesundheitliches Risiko von internationaler Bedeutung eingestuft. Am 11. Juni 2009 wurde die Pandemiephase 6 ausgerufen.

Die Zahl der registrierten Schweinegrippe- Neuerkrankungen war in der vergangenen Woche weiter rückläufig. Der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert-Koch-Institut (RKI) wurden bis zum 17. Dezember knapp 204 000 Infektionen gemeldet. Es gibt noch keinen Grund zur Entwarnung.

 Hier finden Sie weitere Informationen.

Der aktualisierte  Ratgeber Infektionskrankheiten zur Influenza fasst den Kenntnis- und Empfehlungsstand zur Neuen Influenza zusammen.

Die aktuelle Situation erforderte eine grundlegende Anpassung der Strategie. Die empfohlenen Maßnahmen zur Folgenminderung sind in einem neuen Dokument zusammengefasst. Die aktualisierte Falldefinition, der Erhebungsbogen für Gesundheitsämter und die Hinweise für Ärzte zur Meldung des Todes an Neuer Influenza tragen der neuen Situation Rechnung. Die entsprechende Änderung der Meldeverordnung  ist am 14. November 2009 in Kraft getreten. Sie finden die genannten Dokumente auf dieser Seite unter "Empfehlungen für das Thüringer Gesundheitswesen".

Die Impfaktion gegen die Neue Grippe läuft in Thüringen seit dem 26. Oktober 2009.  Nachdem die Impfung des  „Schlüsselpersonals" (z. B. Personal im Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr usw.) abgeschlossen wurde, können sich seit dem 09. November,  alle Bürgerinnen und Bürger impfen lassen. Sie erhalten die Impfung von ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt in Ihrer Nähe. Sie können sich aber auch an das zuständige Gesundheitsamt wenden, um einen Impftermin zu vereinbaren bzw. um zu erfahren, wann und wo eine Impfung möglich ist.

 Liste der Thüringer Impfärzte (Stand 10. Dezember 2009)

 Thüringer Pandemieplan

 Thüringer Impfkonzept 

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Positiver Nachweis von Influenzaviren A Typ H1N1
Im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz wurde unter der Nummer 0361 37 743 099 ein Informationstelefon für Bürger eingerichtet. Von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) 8.00 bis 17.00 Uhr können sich Bürger mit Fragen an Fachleute wenden. Die Hotline des Robert Koch-Instituts 030 187544161 steht von 8.00 bis 18.00 zur Verfügung. 
Im Internet wird aktuell über das Erkrankungsgeschehen, den Ablauf der Impfung, über die Zuständigkeiten und die Ansprechpartner informiert:

 Aktuelle Einschätzung des RKI

 Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

 Informationsseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit

 Paul-Ehrlich-Institut

 

Empfehlungen für das Thüringer Gesundheitswesen

Für die Bevölkerung wurden vorsorglich Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen. Zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Ländern hat das RKI verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Diese wurden an Thüringer Strukturen angepasst und den Ärzten, Krankenhäusern und Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie wichtige Hinweise und Formulare für das Thüringer Gesundheitswesen sowie weitere Informationen des RKI.

 Formular Gesundheitsamt-Probenbegleitschein

 Hinweise für Ärzte für die Meldung an die Gesundheitsämter

 Formular Gesundheitsamt-Erhebungsbogen

 Materialentnahme bei Patienten

 RKI-Informationsseite mit Linksammlung

 RKI-Pressemitteilung vom 29. April 2009