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Zecken übertragen Krankheiten

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) - Impfung schützt am besten

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Zecke (gemeiner Holzbock) Quelle: Baxter

Zeckenstiche kann man nicht völlig vermeiden. Neben passiven Maßnahmen zur Vermeidung von Zeckenstichen (zeckenabweisende Mittel, Schutz durch Kleidung, Meiden der Bio-tope) bleibt als wirksamster Schutz gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) nur die aktive Schutzimpfung.

Die FSME-Impfung wird oft als „Zeckenimpfung“ bezeichnet, sie beugt jedoch nur der FSME vor, nicht der auch durch Zecken übertragenen Lyme-Borreliose. Auch gegen FSME geimpfte Personen dürfen sich daher nicht in falscher Sicherheit wiegen und müssen auf das Frühsymptom einer Borreliose, dem sogenannten Erythema migrans (Wanderröte), achten.

Im Gegensatz zur Borreliose, die im Frühstadium mit Antibiotika therapiert werden kann, gibt es zur Behandlung der FSME keine speziellen Medikamente, es können nur die Symptome der Erkrankung so gut wie möglich gemildert werden; dies unterstreicht die Bedeutung der Impfung.

Bei der FSME-Impfung handelt es sich um eine sog. Indikationsimpfung, d.h., geimpft werden sollten nur Personen, die einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt sind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die FSME-Impfung daher für alle Personen, die beruflich gefährdet sind, die in FSME-Risikogebieten leben oder solche Gebiete besuchen und sich dort in der Natur aufhalten, wie z.B. beim Wandern, Campen, Sport oder im eigenen Garten. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um ein 30-minütiges Joggen oder um eine 8-stündige Wanderung handelt. Auch Urlauber, die in FSME-Risikogebiete reisen – ob in Deutschland oder im Ausland – sollten rechtzeitig geimpft sein. Beruflich gefährdet sind in Risikogebieten vor allem Forstarbeiter, Jäger und Landwirte.
Obwohl das Infektionsrisiko für Personen, die ständig in FSME-Endemiegebieten leben oder dort land- und forstwirtschaftlichen Berufen nachgehen, grundsätzlich am größten ist, sind heute Freizeitaktivitäten die häufigste Ursache für eine Erkrankung an FSME.

Mit einer Schutzimpfung, bei der 3 Impfdosen innerhalb von 12 Monaten verabreicht werden, wird optimale Immunität erreicht. Günstig ist, die Impfungen rechtzeitig mit dem Langzeitimpfschema in der kalten Jahreszeit zu beginnen, damit dann zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr ausreichender Impfschutz vorhanden ist.
Nach 2 Teilimpfungen im Abstand von 1 bis 3 Monaten ist ein ausreichender Impfschutz für ein Jahr gewährleistet. Der Langzeitschutz von 99 bis fast 100 % wird durch die 3. Impfung 9 bis 12 Monate nach der 2. Impfung erreicht. Danach sind Auffrischimpfungen je nach Alter in 3- bis 5-jährigen Abständen erforderlich, eine Impfdosis ist ausreichend.
Oft erfolgen Reisen in ein FSME-Risikogebiet sehr kurzfristig, so dass ein schneller Impfschutz notwendig wird. Je nach verwendetem Impfstoff können dann auch Schnellimpfschemen angewandt werden, wie 3 Impfungen an den Tagen 0, 7, 21, die erste Auffrischimpfung muss dann bereits nach 12 bis 18 Monaten verabreicht werden oder 2 Impfungen am Tag 0, 14, die 3. Dosis soll dann 5 - 12 Monate nach der 2. Teilimpfung gegeben werden. Zwei Wochen nach der 2. Impfung besteht bereits ein 95 %iger Impfschutz.
Eine Überschreitung der Frist für die Auffrischimpfungen in 3-jährigen Abständen bedingt nicht gleich mehrfache Auffrischimpfungen oder eine erneute Grundimmunisierung. Wenn mehr als 8 Jahre seit der letzten Impfung vergangen sind (bei Personen über 50 Jahre - 5 Jahre) sind 2 Auffrischimpfungen im Abstand von 4 Wochen zu empfehlen. In Einzelfällen kann der Impferfolg auch durch einen spezifischen Antikörpernachweis überprüft werden.

Der FSME-Impfstoff ist ein Totimpfstoff, er enthält gereinigte und inaktivierte Viren, d. h. nicht mehr vermehrungsfähige FSME-Viren. Die Impfung bietet Schutz gegen alle bisher in Europa isolierten FSME-Virusstämme, einschließlich der Russischen Frühsommermeningoen-zephalitis (RFSE).
Zwei FSME-Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen, seit 1976 FSME-Immun der Fa. Baxter BioScience und seit 1991 Encepur der Fa. Novartis Behring.

Die Herstellung der Impfstoffe unterliegt sehr strengen Vorgaben. Jede einzelne Herstellungscharge wird auf Wirksamkeit und Verträglichkeit untersucht und von der staatlichen Prüfbehörde zugelassen, bevor sie in den Handel kommt. Beide Impfstoffe sind jetzt frei von Konservierungsmitteln, möglicherweise allergisierende Bestandteile wurden eliminiert. Dadurch konnte sowohl die Sicherheit als auch die Verträglichkeit der Impfstoffe verbessert werden.
Die für die Herstellung verwendeten Virusstämme sind sehr ähnlich. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Weiterimpfung mit dem Impfstoff des anderen Herstellers, möglich ist.
Wie bei allen Impfungen kann es zu Impfreaktionen kommen. Diese treten bei der FSME-Impfung meist bei der 1. Impfdosis auf, bei den nachfolgenden Impfstoffgaben seltener. Innerhalb von 1 bis 3 Tagen kann es an der Impfstelle zu Schmerzen, Rötung und Schwellung kommen. Selten können innerhalb der ersten 4 Tage grippeähnliche Symptome, Fieber, Kopfschmerzen, Missempfindungen (z. B. Krippeln, Taubheitsgefühl) sowie Übelkeit und Erbrechen auftreten. Nur in Einzelfällen sind allergische Reaktionen oder Nervenentzündungen beobachtet worden.
Etwa 10 bis 15 % der FSME-Erkrankungen in Deutschland betreffen Kinder unter 14 Jahren. Im Allgemeinen verläuft eine FSME-Erkrankung im Kindesalter leichter als bei Erwachsenen, da aber in Einzelfällen auch schwerverlaufende Erkrankungen mit neurologischen Folgezu-ständen registriert wurden, sollte die Impfung bei Aufenthalt in Risikogebieten auch im Kindesalter erfolgen.
Um eine bessere Verträglichkeit dieser Impfstoffe insbesondere bei Kleinkindern zu erreichen, wurden von beiden Herstellern spezielle Impfstoffvarianten mit geringerem Antigengehalt entwickelt, sie enthalten nur die Hälfte der Erwachsenendosis.
Möglich ist eine Impfung ab dem 2. Lebensjahr. Der Impfstoff Encepur Kinder wird bis zum Ende des 12. Lebensjahres und FSME-Immun Junior bis zum vollendeten 16. Lebensjahr angewendet, danach die Impfstoffe für Erwachsene.
Gegenindikationen zur Impfung sind akute fieberhafte Infekte sowie bekannte schwere Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß. Personen mit einer akuten behandlungsbedürftigen Erkrankung sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung geimpft werden.
Zur Anwendung in der Schwangerschaft liegen keine ausreichenden Daten vor, daher sollte eine FSME-Impfung in der Schwangerschaft nur nach sorgfältiger Nutzen-/Risiko-Abwägung erfolgen.
Es sei auch daran erinnert, dass die vorbeugende Impfung noch wichtiger geworden ist, seit eine passive Immunisierung nach einem Zeckenstich mit FSME-Antikörper angereicherten Immunglobulin nicht mehr empfohlen wird.
Eine postexpositionelle Impfung mit dem aktiven Impfstoff, d. h., die Impfung noch nach dem Stich einer möglicherweise infizierten Zecke, wird auf Grund der kurzen Inkubationszeit der FSME (3 bis 14 Tage) nicht mehr wirksam, d. h. eine Erkrankung könnte nicht mehr verhindert werden. Sie stellt aber keine Gegenindikation dar. Diese Gelegenheit kann genutzt werden, um schnellstmöglich einen Impfschutz vor späteren Zeckenstichen aufzubauen.
In Thüringen gelten als Risikogebiete die Landkreise Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Sonneberg sowie die Städte Gera und Jena.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen übernehmen die Impfkosten für Bewohner und Besucher der Risikogebiete.
Die Praxisgebühr wird bei vorbeugenden Impfungen nicht erhoben. Bei Auslandsreisen, z. B. nach Österreich, Tschechien, Ungarn, müssen die Kosten selbst getragen werden. Der Impfstoff kostet pro Dosis etwa 35 Euro (für eine Grundimmunisierung sind 3 Impfungen notwendig, zuzüglich Arzthonorar).
Die Kosten für beruflich notwendige Impfungen werden vom Arbeitgeber übernommen.