
Begriffsbestimmung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.9/2007:
Zweitprobe:
weitere amtlich entnommene Probe, von der angenommen werden kann, dass sie von gleicher Art und Beschaffenheit ist wie die als Probe entnommene und die amtlich versiegelt zurückgelassen wird