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Weihnachten steht vor der Tür! Davon künden seit Tagen auch die im TLLV eintreffenden Proben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Eine Vielzahl von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, die besonders in der Weihnachtszeit angeboten werden, gelangen jetzt in die Untersuchungslabore. Neben dem bunten Sortiment an Back- und Süßwaren, die in der Aventszeit das Warten versüßen sollen, stehen auch Spielzeugartikel auf dem Untersuchungsplan.
Die Abteilung Lebensmitteluntersuchung des TLLV richtet in jedem Jahr ihre Probenanforderung und Untersuchung gezielt auf diese Saisonprodukte ein. Einen speziellen Schwerpunkt bilden dabei auch Proben, die aufgrund früherer Ereignisse schon einmal stärker ins Blickfeld der Kontrolleure geraten waren, z. B. Spielzeug aus China.
Typisch für die Weihnachtsbäckerei sind Zutaten wie Gewürze, Mandeln und Nüsse, auch in gemahlener Form, Zitronat, Orangeat, Trockenfrüchte. Diese Erzeugnisse werden sensorisch (Aussehen, Geruch, Geschmack) überprüft, um feststellen, ob sie ihren typischen aromatischen Geschmack bzw. eine gute Würzkraft besitzen. Sie dürfen nicht überlagert sein, worauf z.B. ein ranziger Geschmack hinweist.
Zimt wird auf seinen Cumaringehalt untersucht. Rosinen, Orangeat und Zitronat dürfen zur Verhinderung von Verfärbungen während der Trocknung geschwefelt werden. Dabei ist die maximale Menge an Sulfiten im Erzeugnis jedoch gesetzlich begrenzt. Die bei einer Schwefelbehandlung entstehenden Sulfite gelten als allergene Zutat. So hergestellte Produkte müssen zum Schutz der Verbraucher entsprechend gekennzeichnet sein. Eine Überprüfung der Kennzeichnung auf die Richtigkeit der Zutatenlisten gehört selbstverständlich bei allen verpackten Lebensmitteln zum Standard der Lebensmittelüberwachung. Nur so können Verbraucher, die Allergene gänzlich meiden müssen, wirksam vor falschen Kaufentscheidungen geschützt werden.
Bei Weihnachtsgebäck (Lebkuchen, Zimtsterne etc.) und Stollen wird geprüft, ob minderwertige oder hochwertige Zutaten verwendet wurden. Wird statt Butter Margarine eingesetzt oder besteht die deklarierte Schokoladenglasur nur aus einer kakaohaltigen Fettglasur werden die Verbraucher über die Qualität getäuscht. Die Verwendung dieser Zutaten ist zwar erlaubt, muss aber kenntlich gemacht werden. Je nach Auslobung und Produktbezeichnung muss auch eine genügende Menge qualitätsbestimmender Zutaten, bei Stollen z. B. von Trockenfrüchten oder Nüssen enthalten sein. So muss ein als Mandelstollen angebotener Stollen auch eine deutlich höhere Menge Mandeln beinhalten als ein Butterstollen. In ihrem Genusswert geminderte Zutaten wie alte Nüsse fallen sensorisch durch ihren ranzigen Geruch und Geschmack auf.
Die Untersuchung von Lebkuchen erstreckt sich darüber hinaus auf den Nachweis von Acrylamid. Dieses gesundheitlich bedenkliche Nebenprodukt kann entstehen, wenn bei hohen Temperaturen gebacken wird.
Weihnachtsmärkte sind mit ihrem vielfältigen Angebot an Geschenken, Süß- und Backwaren, Spielwaren und Kleidung bei Groß und Klein beliebt. Neben den traditionellen Getränken wie Glühwein, Feuerzangenbowle und Punsch werden dort auch gebrannte Nüsse und Mandeln, Trockenfrüchte zum Knabbern an zahlreichen Ständen verkauft. Schwerpunkt der Überprüfung solcher Proben wie auch bei Marzipan und Schokolade ist die Belastung dieser Süßigkeiten mit Mykotoxinen (Aflatoxinen und Ochratoxin A). Bei Glühwein stehen der Alkohol- und Cumaringehalt sowie die sensorische Beschaffenheit auf der Analysenliste.
Süße Stiefel, Sterne und Ringe aus Fondantmasse oder Geleefrüchte werden als Weihnachtsschmuck an Tannenbäume gehängt. Zum Färben der bunten Stücke werden entweder synthetische Farbstoffe oder farbige Frucht- und Pflanzenextrakte eingesetzt. Überprüft wird bei diesen Erzeugnissen, ob die eingesetzten Farbstoffe für diese Süßwaren zugelassen sind und ob die verwendeten Farbstoffe auch gekennzeichnet sind.
Die Untersuchung von Bedarfsgegenständen konzentriert sich in diesem Jahr auf Mützen und Handschuhe. Sie dürfen nicht mit bestimmten Azofarbstoffe gefärbt sein, da aus ihnen krebserzeugende Stoffe abgespalten werden können. Im Kontakt der Mützen oder Handschuhe mit der Haut können diese Stoffe dann in den Körper gelangen. In der Vergangenheit gab es bereits Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen.
Spielzeuge, insbesondere Puppen und Puppenkleidung dürfen keine Schwermetalle in gesundheitlich bedenklichen Mengen abgeben. Außerdem ist die Verwendung von bestimmten Weichmacher und Azofarbstoffe verboten. Spielzeug muss den strengen Richtlinien entsprechen, um Kinder vor potentiellen gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Puppengeschirr wird zusätzlich überprüft, ob es Speisen geruchlich und geschmacklich beeinträchtigt, da es zum Spiel dazu gehört, dass auch die Puppenmama und der Puppenvater vom Menü kosten.
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| Überprüfung Mengenangabe |
Zimtsterne und Lebkuchen
Ergebnisse der Untersuchungen auf Cumarin
Glühwein
auf Weihnachtsmärkten

Rosinen, Feigen
und andere Trockenfrüchte