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Tierartdifferenzierung
Die Notwendigkeit der Tierartdifferenzierung ergibt sich aus den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und der Fleischverordnung.
§ 6 LMKV legt fest, dass auf einer Fertigpackung alle bei der Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zutaten in der Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile aufzuführen sind.
§ 3 der Fleischverordnung enthält die Forderung, die vom Tier stammenden Zutaten getrennt nach Fleisch, Speck, Innereien usw. aufzulisten und die Tierart anzugeben, von der diese Zutaten stammen.
Für die Tierartdifferenzierung stehen in unserem Amt drei voneinander unabhängige Methoden zur Verfügung, deren Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile im folgenden kurz dargestellt werden:
Elekrophorese (Serologie)
- gut geeignet für rohe und schwach erhitzte Erzeugnisse
- wenig geeignet bei Erzeugnissen, die aus mehreren Tierarten bestehen
- wenig geeignet zur Differenzierung verwandter Tierarten (z. B. Reh - Antilope oder Haus-schwein - Wildschwein)
ELISA-Test (Immunoenzymatik)
- gut geeignet für rohe und erhitzte Erzeugnisse
- Differenzierung von vier Tierarten: Rind, Schwein, Schaf, Geflügel
- Kreuzreaktionen in begrenztem Umfang möglich (z. B. Rind – Hirsch)
- keine Differenzierung verwandter Tierarten (z. B. Hausschwein – Wildschwein oder Huhn – Pute
- für einige Tierarten Differenzierungsmöglichkeiten in nichterhitzten Erzeugnissen (z. B. Huhn, Pute, Ziege, Schaf)
PCR (Molekularbiologie)
- gut geeignet sowohl für rohe als auch erhitzte Erzeugnisse
- Differenzierungsmöglichkeit nicht nur für Muskelfleisch, sondern auch für Fettgewebe, Knochenteile, Milch, Haare usw.
Jährlich werden etwa 500 Untersuchungen durchgeführt. Schwerpunkt ist dabei die Untersuchung von Fleischerzeugnissen und Wurstwaren auf die Anwesenheit von Rindfleisch. Nach dem Auftreten der ersten BSE-Fälle in Deutschland haben die meisten Hersteller ihre Rezepturen geändert und verwenden ausschließlich Schweine- oder Geflügelfleisch.
Aus geschmacklichen, technologischen und ökonomischen Gründen setzt ein kleiner Anteil der Herstellern jedoch nach wie vor einigen Erzeugnissen Rindfleisch zu, deklariert diesen Zusatz jedoch nicht in der Zutatenliste. Verbraucher, die den Verzehr von Rindfleisch meiden möchten, werden dadurch irregeführt. Die aus dem nichtdeklarierten Zusatz von Rindfleisch resultierende Beanstandungsquote lag im vergangenen Jahr bei etwa 10 %, ist in der Tendenz leicht fallend.