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Tabak und Tabakerzeugnisse
Zu Tabak und Tabakerzeugnissen gehören folgende Erzeugnisgruppen: Rohtabake, Rauchtabake (u.a. Pfeifentabak und loser Zigarettentabak), Schnupftabak und andere Mittel zum Schnupfen, Kautabake und andere Mundtabake, Zigaretten, Zigarren und Zigarillos sowie zahlreiche Produkte zur Herstellung von Tabakerzeugnissen (z. B. Zigarettenpapier, Farbstoffe für Zigarettenpapier). Die Untersuchung und Beurteilung von Tabak und Tabakerzeugnissen erfolgt auf der Grundlage
- des vorläufigen Tabakgesetzes
- der Verordnung über Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung)
- der Verordnung über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch (TabKTHmV)
- der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)
Durchschnittlich wurden im TLLV pro Jahr 80 Proben Tabak und Tabakerzeugnisse sensorisch und chemisch untersucht und auf die richtige Kennzeichnung kontrolliert. Die Beanstandungsquote bei den o.g. Erzeugnissen war in den letzten Jahren stets niedrig, lediglich 1 % der Proben wiesen Mängel auf. Dabei handelte es sich vorrangig um Kennzeichnungsmängel.
Stichprobenweise wurden in den letzten Jahren Zigaretten auf ihren Gehalt an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Es konnten keine Überschreitungen der festgesetzten Höchstmengen festgestellt werden.
Seit 2008 erfogt die Untersuchung von in Thüringen hergestellten oder zum Verkauf angebotenen Tabakerzeugnissen im Rahmen der Länderkooperation Mitteldeutschland in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen.