Inhalt
Süßwaren
(ausgenommen Schokoladen und Schokoladenwaren)
Süßwaren sind Lebensmittel, bei denen der Genussaspekt im Vordergrund steht. Eine allgemein verbindliche, rechtliche Definition für den Begriff Süßwaren existiert nicht. Nach der Einteilung der Lebensmittel in Produktgruppen nach Warencode zählen in Deutschland zur Gruppe
430000 – Süßwaren folgende Erzeugnisse:
- Hart- und Weichkaramellen (Bonbons)
- Krokant
- Eiskonfekt
- Süßwaren aus Rohmassen anderer Art
- Fondanterzeugnisse
- Gummibonbons
- Lakritzwaren
- Türkischer Nougat und ähnliche Erzeugnisse
- Brause-/Limonadenpulver und -tabletten zum Essen
- Kanditen (kandierte Früchte und Pflanzenteile)
- Presslinge/Komprimate
- Kaugummis
- Marzipan-, Persipan- und Nugaterzeugnisse
- Fruchtschnitten
- Gelee-Erzeugnisse
- Schaumzuckerwaren
- Dragees
Diese festen Erzeugnisse, die von unterschiedlicher Zusammensetzung, Härte, Homogenität und Gestalt sind, werden auf Grundlage bzw. unter maßgeblicher Mitverwendung von Saccharose und/oder Zuckerarten, ersatzweise auch Zuckeraustauschstoffen, hergestellt. Insgesamt stellt diese Warencodegruppe eine recht heterogene Produktpalette dar.
Neben dem direkten Verzehr finden diese Erzeugnisse auch Verwendung zu Füllungen, Überzügen und Verzierungen, hauptsächlich bei bestimmten Kakaoerzeugnissen, Frisch- und Dauerbackwaren.
Die Süßwaren unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, wie z. B. dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) oder der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV). Im Gegensatz zu anderen Lebensmittelgruppen gibt es für Süßwaren keine eigene Verordnung, statt dessen finden Leitsätze und Richtlinien, z. B. von Verbänden, ihre Anwendung. Bei diesen handelt es sich zwar nicht um allgemein verbindliche Rechtsnormen, doch sie sind höchstrichterlich anerkannt und dienen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dementsprechend werden bei der Beurteilung von Süßwaren die „Richtlinie für Zuckerwaren“ des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. sowie die „Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren“ der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission herangezogen.
Diese Richtlinie sowie die Leitsätze enthalten Definitionen der einzelnen Produktgruppen, Vorgaben für korrekte Verkehrsbezeichnungen sowie Mindestanforderungen an die Gehalte wertbestimmender Rohstoffe.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden die Süßwaren auf ihre sensorische Beschaffenheit sowie ihren Anteil an wertbestimmenden Zutaten wie z. B. Milch, Sahne, Butter, Nüsse, Coffein, Guarana überprüft.
Weiterhin erfolgt bei relevanten Süßwaren wie z. B. Fruchtschnitten, Marzipan, Nugat, Persipan, Krokant, dragierten Nüssen eine Untersuchung auf ihren Gehalt an Mykotoxinen. Die Überprüfung der Verwendung von nur zugelassenen Zusatzstoffen beinhaltet ebenfalls das Untersuchungsspektrum für Süßwaren. Lakritz/-erzeugnisse werden auf den Gehalt an einem speziellen Inhaltstoff - Glycyrrhizin - untersucht.
Im Ergebnis der Untersuchungstätigkeit ist festzustellen, dass vor allem Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften und Unterschreitung wertbestimmender Anteile die häufigsten Beanstandungsgründe bei dieser Lebensmittelgruppe darstellen. Auch sensorische Mängel sind häufig feststellbar.