Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

Nationaler Rückstandskontrollplan

Der Verbraucher hat Anspruch auf Lebensmittel, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Rückstände enthalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, Tiere und tierische Erzeugnisse bereits von Beginn des Produktionsprozesses an zu überwachen. Zu diesem Zweck wurde der Nationale Rückstandskontrollplan ins Leben gerufen. Er ist ein Programm, das seit 1989 von den Ländern gemeinsam mit dem BgVV als koordinierende Stelle durchgeführt wird. Sein Ziel ist die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in verschiedenen Produktionsstufen auf Rückstände von gesundheitlich unerwünschten Stoffen. Dieses Programm wird in der gesamten Europäischen Union nach einheitlich festgelegten Maßstäben durchgeführt. Der Rückstandskontrollplan wird jährlich neu erstellt. Er enthält für jedes Bundesland konkrete Vorgaben über die Anzahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse, die zu untersuchenden Stoffe, die anzuwendende Methodik und die Probenahme. Die Probenahme erfolgt zielorientiert, d.h. unter Berücksichtigung von Kenntnissen über örtliche oder regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen. Der Rückstandskontrollplan ist also nicht auf die Erzielung statistisch repräsentativer Daten ausgerichtet.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage des Nationalen Rückstandskontrollplanes sind seit 1998:

  • die Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG L 125 vom 23.05.1996, S. 10) und

  • die Entscheidung 97/747/EG der Kommission vom 27. Oktober 1997 über Umfang und Häufigkeit der in der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgesehenen Probenahmen zum Zweck der Untersuchung in bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände in bestimmten tierischen Erzeugnissen (ABl. EG Nr. L 303 vom 06.11.1997, S. 12).
Der Rückstandskontrollplan ist im Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht und Geflügelfleischhygienerecht im nationalen Recht verankert.

Ziel der Überwachung

Der Nationale Rückstandskontrollplan dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Der Rückstandskontrollplan ist deshalb ausgerichtet auf die Kontrolle
  • der Tierbestände,

  • der Schlachtbetriebe und

  • der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten (speziell bei Milch, Eiern, Honig und Wild).
Damit ist die Rückverfolgbarkeit von Proben zum Ursprungsbetrieb gewährleistet, und die Erzeuger können direkt für die Qualität und Unschädlichkeit Ihrer Produkte verantwortlich gemacht werden.

Organisation der Überwachung

Das BgVV ist verantwortlich für die
  • Erstellung des Nationalen Rückstandskontrollplanes,
  • Sammlung der Daten über die Untersuchungsergebnisse der Bundesländer,
  • Zusammenfassung der Daten,
  • Weitergabe der Daten an die Europäische Kommission und Veröffentlichung der Daten.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde im BgVV die "Zentralstelle zur Koordinierung und Erfassung von Rückstandskontrollen in Lebensmitteln tierischer Herkunft (ZERL)" eingerichtet.
Der Nationale Rückstandskontrollplan wird von den Bundesländern als eigenständige gesetzliche Aufgabe im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung durchgeführt.
Grundlage für die Festlegung der Probenkontingente für die einzelnen Länder sind die jährlichen Schlacht- und Produktionszahlen und die Größe der Tierbestände. Die weitere Verteilung der Proben legen die Bundesländer in Eigenverantwortung fest.

Was wird überwacht?

Der Rückstandskontrollplan umfasst alle lebenden und geschlachteten Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig. Von 1989 - 1994 enthielt der Rückstandskontrollplan Vorgaben für die Überwachung von Rindern, Schweinen, Schafen und Pferden. 1995 wurde zusätzlich auch Geflügel aufgenommen. Seitdem erfolgte auch die Überwachung von Geflügel in Deutschland nach einheitlichen Kriterien. Seit 1998 werden Geflügel und Fische aus Aquakulturen und ab 1999 auch Kaninchen, Wild, Eier, Milch und Honig nach den EU-weit geltenden Vorschriften kontrolliert.

Überwachungsspektrum

Die Überwachungsmaßnahmen nach dem Rückstandskontrollplan zielen darauf ab, die illegale Anwendung von verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten erfasst.
Der Rückstandskontrollplan gibt jährlich ein bestimmtes Spektrum an Stoffen vor, auf das die entnommenen Proben mindestens zu untersuchen sind (Pflichtstoffe). Darüber hinaus können bei einer definierten Anzahl von Tieren und Erzeugnissen die Stoffe nach aktuellen Erfordernissen und entsprechend den speziellen Gegebenheiten in den Bundesländen frei ausgewählt werden.

Untersuchungsumfang

Nach EU-Rückstandskontrollrichtlinie und deren Folgeentscheidung müssen jährlich jedes 250ste geschlachtete Rind, jedes 2.000ste geschlachtete Schwein und Schaf und nach Erfordernis Pferde kontrolliert werden. Nach nationalem Fleischhygienerecht (Fleischhygiene-Verordnung (FlHV) Anlage 1 Kap. III Nr. 2.2) sind mindestens 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und 0,5 % aller sonstigen nach FlHV gewerblich geschlachteten Tiere auf Rückstände zu untersuchen, wobei die entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie entnommenen Proben angerechnet werden können.
Bei Kaninchen und Honig sind eine Probe je 30 Tonnen Schlachtgewicht bzw. Jahreserzeugung für die ersten 3.000 Tonnen und darüber hinaus eine Probe je weitere 300 Tonnen zu entnehmen. Für Wild und Zuchtwild beträgt die Mindestprobenzahl jeweils 100 Proben, bei Milch eine Probe je 15.000 Tonnen und bei Eiern eine Probe je 1.000 Tonnen Jahresproduktion.


Informationen zum Thema:

Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 1996 - 1997
Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 1998

Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 1999

Pressedienst 10/97 (Illegale Wirkstoffe)

Pressedienst 17/99 /10 Jahre Rückstandskontrollplan)