Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

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Lebensmittelbestrahlung

Als einzige Bestandteile einer Positivliste im Anhang zur Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.02.1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen und lt. VO über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen vom 14.12.2000 sind getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze für eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen zugelassen. Gemäß Mitteilung der Kommission über Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die für die Behandlung mit ionisierenden Strahlen in der Gemeinschaft zugelassen sind vom 29.08.2001 ist die gemeinschaftliche Positivliste der für die Bestrahlung zugelassenen Lebensmittel bisher nicht ergänzt worden. Aufgrund der Komplexität dieses Themas ist die Kommission der Auffassung, dass eine breiter angelegte Debatte zu den befürwortenden bzw. ablehnenden Standpunkten angebracht ist. In der Zwischenzeit können die Mitgliedsstaaten die bestehenden einzelstaatlichen Genehmigungen in Bezug auf die Bestrahlung bestimmter Lebensmittel beibehalten und die bestehenden einzelstaatlichen Beschränkungen bzw. Verbote in Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag weiter anwenden.

Die Bestrahlung von bestimmten Lebensmitteln wird zugelassen, wenn sie

  • technisch sinnvoll und notwendig ist
  • gesundheitlich unbedenklich ist
  • für den Verbraucher nützlich ist, d.h. wenn mögliche Gesundheits-risiken reduziert und die Haltbarkeit der Produkte verlängert wird
  • nicht als Ersatz für Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen oder für gute Herstellungs- und Landwirtschaftsverfahren eingesetzt wird.
Als Strahlenquellen dürfen nur Gammastrahlen aus den Radionukliden 60 Co oder 137 Cs, Röntgenstrahlen oder Elektronenbeschleuniger eingesetzt werden. Die maximal zulässige Bestrahlungsdosis darf 10 kGy nicht übersteigen. In den Lebensmitteln selbst wird dabei keine Radioaktivität erzeugt. Die Bestrahlungsanlagen müssen genehmigt und regelmäßig überprüft werden.

Die Untersuchung von Lebensmitteln auf Lebensmittelbestrahlung erfolgt in akkredidierten Laboratorien anhand von verschiedenen Untersuchungsmethoden:

Thermolumineszenz-Methode
Die bei einer Bestrahlung aufgenommene Energie wird in den als Verunreinigung enthaltenen Silikatmineralien gespeichert. Durch kontrolliertes Aufheizen bei der Analyse werden die Ladungsträger stimuliert, in den Grundzustand zurückzukehren. Der als Licht freiwerdende Energieteil wird in Abhängigkeit von der Temperatur durch spezielle Detektoren als Glühkurve aufgezeichnet. Diese Methode ist für alle Lebensmittel geeignet, von denen eine ausreichende Menge an Silikatmineralien isoliert werden kann, z. B. Gewürze, Kräuter, Gewürzmischungen, Krebs- und Schalentiere, Frischobst und Gemüse.

Elektronen-Spin-Resonanz-Spektroskopie
Durch die Bestrahlung werden Radikale erzeugt, die in harten und trockenen Bestandteilen des Lebensmittels nachgewiesen werden können. Mit dem ESR-Spektrometer werden cellulosehaltige Lebensmittel, wie Gewürze, Erdbeeren, Schalenobst, zuckerhaltige Trockenfüchte und knochen- bzw. grätenhaltige Erzeugnisse sowie Krebstiere untersucht.

Gaschromatografie
Während der Bestrahlung werden chemische Bindungen gespalten. Die dabei entstehenden Kohlenwasserstoffe können bei Kenntnis des Fettsäurespektrums der Lebensmittel vorhergesagt und nachgewiesen werden. Das Verfahren ist eigentlich auf alle fetthaltigen Lebensmittel anwendbar und wurde an rohen Hähnchen-, Schweine- und Rindfleisch, Camembert, frischen Avocados, Papayas und Mangos erfolgreich getestet.

Seit 1991 werden im TLLV Lebensmittel auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht, jährlich ca. 350 Proben. Bisher wurden lediglich zwei Proben als bestrahlt identifiziert.